Futtermittel
Futtermittel sollen der Ernährung von Haus- und Nutztieren dienen. Damit trägt ihre Qualität wesentlich zur Gesundheit der Tiere und, im Fall von lebensmittelliefernden Tieren, auch zur Gesundheit des Menschen bei. Denn was die Tiere über das Futter aufnehmen, kann über die vom Tier gewonnenen Lebensmittel auf den Tisch des Verbrauchers gelangen. Aus diesem Grund müssen Futtermittel sicher sein.
Futtermittel müssen von der Erzeugung über die Verarbeitung, den Transport und den Vertrieb bis hin zur Verfütterung die gültigen Kriterien an Hygiene und Sicherheit erfüllen. Dazu müssen auf allen Ebenen Kontrollkonzepte entwickelt werden. Zum einen wird durch den Produzenten selbst kontrolliert, zum anderen wird die Einhaltung der Vorschriften von staatlicher Seite her überprüft.
Für alle Futtermittelunternehmen (mit einigen Ausnahmeregelungen) besteht eine Registrierungspflicht und Betriebe, die mit bestimmten Zusatzstoffen oder ehemaligen Bioproteinen umgehen, müssen zugelassen sein. Um der Registrierungspflicht nachzukommen müssen Futtermittelunternehmer der zuständigen Behörde alle unter ihrer Kontrolle stehenden Betriebe melden, die in einer Herstellungs-, Verarbeitungs-, Lagerungs-, Transport- oder Vertriebsstufe von Futtermitteln tätig sind.
Weiterführende Informationen finden Sie unter folgenden Links:
Einwandfreie Futtermittel sind Voraussetzung für gesunde Tiere und für gesunde Lebensmittel. Aus diesem Grund werden Futtermittelunternehmer überwacht und Futtermittel untersucht.
Die Überwachung der Futtermittel ist Angelegenheit der Länder. Die amtliche Futtermittelüberwachung ist ein Grundbaustein des gesundheitlichen Verbraucherschutzes. Die Produktion und Verfütterung sicherer Futtermittel ist Voraussetzung für die Erzeugung sicherer und hochwertiger tierischer Lebensmittel. Außerdem ist sie entscheidend für die Gesundheit und das Wohlbefinden der Tiere.
Sachlich zuständig für den Vollzug der futtermittelrechtlichen Bestimmungen ist in Bayern die Regierung von Oberbayern. Die Regierung von Oberbayern nimmt die Aufgabe der amtlichen Futtermittelüberwachung zentral für alle bayerischen Regierungsbezirke wahr.
Die Futtermittelprobenahme erfolgt überwiegend dezentral durch die Veterinärämter.
An jedem Landratsamt ist ein Veterinärassistent beschäftigt, der veterinär- und futtermittelrechtliche Aufgaben ausführt. Zu den Aufgaben der Veterinärassistenten gehört im Bereich Futtermittel die Probenahme bei Händlern, Herstellern und Landwirten.
Im Jahr werden in Bayern zwischen 2.500 bis 3.000 amtliche Futtermittelproben genommen.
Weiterführende Informationen finden Sie unter folgenden Links: