Fachbereich 33 - Immissionsschutz, Staatliches Abfallrecht
Der Fachbereich 33 befasst sich mit den Rechtsbereichen des Immissionsschutzrechts, des Staatlichen Abfallrechts und des Bodenschutzrechts. Nähere Informationen zu den Aufgaben und Leistungen des Fachbereiches, sowie Antragsformulare oder Wissensdokumente erhalten Sie auf der jeweiligen Themenseiten zu den einzelnen Rechtsbereichen.
Der Fachbereich 33 ist unter anderem für den Vollzug der Bundesimmissionsschutzgesetze und der auf Grund dessen erlassenen Verordnungen zuständig. Aufgabe des Immissionsschutzes ist es, Menschen, Wild- und Nutztiere und Pflanzen, den Boden, das Wasser, die Atmosphäre, das Klima sowie Kultur- und sonstige Sachgüter vor schädlichen Umwelteinwirkungen zu schützen und dem Entstehen schädlicher Umwelteinwirkungen vorzubeugen.
Grundlage hierfür stellt das Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) dar. Nach dem Bayerischen Immissionsschutzgesetz (BayImSchG) ist das Landratsamt zuständige Behörde für nahezu alle Anforderungen nach dem BImSchG und für viele der auf dieses Gesetz gestützten Rechtsverordnungen.
Insbesondere sind folgende Aufgaben zu nennen:
- Genehmigung, Überwachung und Anordnungen bei genehmigungsbedürftigen Anlagen
- Überwachung und Anordnungen bei nicht genehmigungsbedürftigen Anlagen (z. B. Feuerungsanlagen)
- Messungen und Anordnungen zur Ermittlung von Emissionen und Immissionen
- Mitwirkung bei Raumordnungs-, Planfeststellungs-, Bauleitplanungs- und Baugenehmigungsverfahren
- Bearbeitung von Beschwerden (insbesondere Lärm-, Rauch- und Geruchsbeschwerden), meist in Zusammenarbeit mit der unteren Bauaufsichtsbehörde
- Ahndung von Ordnungswidrigkeiten (über die Zentrale Bußgeldstelle)
Weitere Informationen zu den einzelnen Themenbereichen finden Sie hier.
Zu unseren Aufgaben zählt außerdem auch das Staatliche Abfallrecht. Hierbei handelt es sich um die Gesamtheit aller Rechtsnormen, die die Bewirtschaftung, den Transport, die Entsorgung, sowie den sonstigen Umgang mit Abfällen regeln.
Das Abfallrecht wird neben zahlreichen nationalen Rechtsvorschriften auch stark von europäischem Recht charakterisiert, das entweder mittelbar das Erscheinungsbild des deutschen Rechts bestimmt oder unmittelbar verbindliches Recht für alle europäischen Mitgliedstaaten setzt.
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Das Bodenschutzrecht ist vom Abfallrecht oder auch vom Wasserrecht abzugrenzen und einem eigenen Rechtsbereich mit entsprechenden Rechtsvorschriften, wie beispielsweise der Bundesbodenschutz- und Altlastenverordnung, zuzuordnen. Bodenschutzrecht kann nicht nur bei neuen Bauvorhaben eine Rolle spielen, sondern beispielsweise auch bei der Sanierung von Altlasten oder stillgelegten Deponien.
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Kontakt zur Leitung
Frau Schmidt
Immissionsschutz, staatliches Abfallrecht
Am Herrenhof 1
97437 Haßfurt
immissionsschutz@landratsamt-hassberge.de
09521 /
27
242
09521 /
27 101
Tätigkeiten:
Fachbereichsleiterin Immissionsschutz/Staatl. Abfallrecht