Kommunaler Behindertenbeauftragter
Der Landkreis Haßberge hat zur Verwirklichung der Gleichstellung von Menschen mit Behinderung
eine Person berufen, die den Landkreis in Fragen der Behindertenpolitik berät.
Außerdem steht er den Menschen mit Behinderung beratend zur Seite. Die Tätigkeit wird ehrenamtlich ausgeübt und erfolgt unabhängig und weisungsungebunden.
Seine Aufgaben sind:
Beratung des Landkreises bei der Umsetzung der Ziele und Aufgaben des Bayerischen Behindertengleichstellungsgesetzes (BayBGG), insbesondere:
- Durchsetzung der Gleichberechtigung, vor allem behinderter Frauen
- Benachteiligungsverbot
- Herstellung von Barrierefreiheit in den Bereichen Bau und Verkehr
- Durchsetzung des Rechts auf Gebärdensprache und anderer Kommunikationshilfen
- Gestaltung von Bescheiden und Vordrucken
- Barrierefreies Internet und Intranet sowie weitere barrierefreien Medien
Herr Oppelt
Abteilung
Am Herrenhof 1
97437 Haßfurt
behindertenbeauftragter@landratsamt-hassberge.de
09521 /
27
0
09521 /
27 101
Tätigkeiten:
Kommunaler Behindertenbeauftragter