Kommunaler Behindertenbeauftragter

Der Landkreis Haßberge hat zur Verwirklichung der Gleichstellung von Menschen mit Behinderung

eine Person berufen, die den Landkreis in Fragen der Behindertenpolitik berät.

Außerdem steht er den Menschen mit Behinderung beratend zur Seite. Die Tätigkeit wird ehrenamtlich ausgeübt und erfolgt unabhängig und weisungsungebunden.

Seine Aufgaben sind:

Beratung des Landkreises bei der Umsetzung der Ziele und Aufgaben des Bayerischen Behindertengleichstellungsgesetzes (BayBGG), insbesondere: 

  • Durchsetzung der Gleichberechtigung, vor allem behinderter Frauen
  • Benachteiligungsverbot
  • Herstellung von Barrierefreiheit in den Bereichen Bau und Verkehr
  • Durchsetzung des Rechts auf Gebärdensprache und anderer Kommunikationshilfen
  • Gestaltung von Bescheiden und Vordrucken
  • Barrierefreies Internet und Intranet sowie weitere barrierefreien Medien

Herr Oppelt

Tätigkeiten:
Kommunaler Behindertenbeauftragter