Fachbereich 11 - Kommunalwesen

Unter dem Dach des Geschäftsbereiches 1 Kommunal- und Ordnungsrecht/, Verbraucherschutz und Verkehrswesen sind eine ganze Reihe sehr unterschiedlicher Aufgabenbereiche untergebracht.

So u.a. auch der Fachbereich 11 – Kommunalwesen, der sich wiederum durch eine große Bandbreite verschiedenster Aufgaben auszeichnet.

Neben der Rechtsaufsicht über die Gemeinden, Verwaltungsgemeinschaften und Zweckverbände und deren Haushaltsrecht sind hier die Wahlen, die Heimat- und Archivpflege, die staatliche und kommunale Sportförderung und der Vollzug des Bayer. Straßen- und Wegegesetzes angesiedelt.  Daneben ist der Fachbereich 11 auch als Widerspruchsbehörde im kommunalen Abgabenrecht tätig. Darüber hinaus erfolgt hier der Vollzug des Gaststätten- und Gewerberechtes, des Jagd- und Fischereirechtes, des Kaminkehrerwesens und des Siebenerwesens.

Feldgeschworene wirken bei der Kennzeichnung von Grenzen in der Örtlichkeit (Abmarkung) mit. Eine Feldgeschworenentätigkeit kann durch Grundstückseigentümer beantragt oder durch den Bürgermeister angeordnet werden.

Von den Gemeinden, Zweckverbänden, Verwaltungsgemeinschaften und Schulverbänden sind spätestens einen Monat vor Beginn des Haushaltsjahres die Haushaltssatzungen mit Anlagen bei der Rechtsaufsicht vorzulegen.

Diese werden von der Rechtsaufsichtsbehörde gewürdigt oder wenn die Haushaltssatzungen genehmigungspflichtigen Bestandteile enthalten (beispielsweise vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen oder Verpflichtungsermächtigungen), beim Vorliegen der Voraussetzungen, d. h. wenn die genehmigungspflichtigen Bestandteile mit der dauernden Leistungsfähigkeit der Kommune vereinbar sind, in Zusammenarbeit mit der Staatliche Rechnungsprüfung, rechtsaufsichtlich genehmigt.

Die Aufgaben der Kaminkehrer reichen von der erstmaligen Abnahme bei Errichtung oder Änderung von Feuerungsanlagen über regelmäßige Kehrungen und Überprüfungen bis hin zur regelmäßigen Messung der immissionsschutzrechtlichen Abgaswerte.

Die Bezirkskaminkehrer werden für eine Zeit von 7 Jahren amtlich bestellt und führen auch zweimal im Bestellungszeitraum für jede Feuerungsanlage in ihrem Bezirk die Feuerstättenschau durch. Mit der Feuerstättenschau werden u.a. die jeweils notwendigen Kehr- und Überprüfungsarbeiten festgelegt.

Bei Nichtteilnahme schulpflichtiger Personen am Unterricht oder an den sonstigen verbindlichen Schulveranstaltungen ohne berechtigten Grund, kann die sogenannte zwangsweise Schulvorführung angeordnet werden. Hier kann die entsprechende Schule bei der Kreisverwaltungsbehörde die Durchführung des Schulzwangs beantragen, sodass die Kreisverwaltungsbehörde dann durch ihre Beauftragten (Polizei) den Schulpflichtigen der Schule zwangsweise zuführen lassen kann.

  • Beratung der Gemeinden in straßenrechtlichen Angelegenheiten (z.B. Widmung und Einstufung der Straßen)

  • Vorsprachen von Bürgern und Gemeindebediensteten

  • Verordnungen der Gemeinden über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen

  • Sicherungen der Gehbahnen im Winter

  • Hausnummerierung

Wahlen ermöglichen es den Bürgerinnen und Bürgern, sich durch Abgabe Ihrer Stimme, direkt an der Politik zu beteiligen. Die Wahlsachbearbeiter am Landratsamt sind in Zusammenarbeit mit den kreisangehörigen Gemeinden für die rechtliche und organisatorische Vorbereitung, Abwicklung, Aufbereitung, Prüfung und Feststellung der entsprechenden Ergebnisse von Europa-, Bundestags-, Landtags-, Bezirks-, Gemeinde- und Landkreiswahlen, Volksbegehren und –entscheide, Bürgerbegehren und –entscheide (auf Landkreisebene) zuständig.

Das Landratsamt ist Sitz des Stimmkreis- bzw. Kreiswahlleiters bei Europa-, Landtags-, Bezirks-, Landrats- und Kreistagswahlen. Bei Bürgermeister- und Gemeinderatswahlen prüft das Landratsamt als Rechtsaufsichtsbehörde die Vorbereitung, Durchführung und Ermittlung des Ergebnisses der Wahlen in den kreisangehörigen Gemeinden. Die entsprechenden Ergebnisse werden hier bzw. auf den Gemeindeseiten veröffentlicht.

So haben Sie abgestimmt

Kontakt zur Leitung

Herr Rückert

Tätigkeiten:
Rechtsaufsicht über die kreisangehörigen Gemeinden, Märkte, Städten, Verwaltungsgemeinschaften und Zweckverbände; Holznutzungsrechte; Bearbeitung von Widersprüchen im Straßenerschliessungsbeitragsrecht