Fachbereich 13 - Öffentliche Sicherheit und Ordnung
Unter öffentlicher Sicherheit und Ordnung versteht man
- die Unverletzlichkeit der objektiven Rechtsordnung, der subjektiven Rechte und Rechtsgüter des Einzelnen (insbesondere Leben, körperliche Unversehrtheit und Freiheit) sowie der Einrichtungen und Veranstaltungen des Staates und sonstiger Träger der Hoheitsgewalt und
- die Gesamtheit der ungeschriebenen Regeln für das Verhalten des Einzelnen in der Öffentlichkeit, deren Beachtung nach den jeweils herrschenden Anschauungen als unerlässliche Voraussetzung eines geordneten staatsbürgerlichen Zusammenlebens betrachtet wird.
Es ist Aufgabe des Ordnungsamtes, ggf. unter Zusammenarbeit mit der Polizei, die öffentliche Sicherheit und Ordnung zu gewährleisten.
Die gesetzlichen Voraussetzungen für den Erwerb, den Besitz, das Tragen und Führen von Waffen und Munition sowie der Umgang mit Treibladungspulver sind streng reglementiert. Die Sicherheit der Allgemeinheit hat absolute Priorität. Die Waffenbehörde bearbeitet alle waffen- und sprengstoffrechtlichen Anträge und Angelegenheiten.
In der Ausländerbehörde können Anträge auf Ausstellung und Verlängerung verschiedener Aufenthaltstitel für Ausländer gestellt werden. Weiterhin können Verpflichtungserklärungen für ausländische Besucher beantragt werden.
In der Staatsangehörigkeitsbehörde können Anträge zum Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit, Anträge auf die Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit oder auf die Ausstellung einer Negativbescheinigung gestellt werden.
Voraussetzung für Anträge im Bereich Ausländer- und Staatsangehörigkeitsrecht ist der Wohnsitz im Landkreis Haßberge.
Dem Landratsamt Haßberge obliegt die Fachaufsicht über die Standesämter und der Meldebehörden der Gemeinden des Landkreises Haßberge.
Weiterhin können personenstandsrechtliche Anträge, z. B. auf Namensänderungen, gestellt werden und die Vorbeglaubigung für Legalisationen vorgenommen werden.
Der Brand- und Katastrophenschutz ist die koordinierende Stelle für den gesamten Bereich des Brandschutzes, des Feuerwehrwesens, des Zivil- und Katastrophenschutzes im Landkreis Haßberge. Sie ist organisatorisch direkt beim Ersten Landesbeamten des Landkreises angeschlossen. Ihr obliegen die Aufgaben nach Feuerwehrgesetz sowie Landeskatastrophenschutzgesetz.
Kontakt zur Leitung
Herr Nembach
Öffentliche Sicherheit und Ordnung
Am Herrenhof 1
97437 Haßfurt
oeffentliche.sicherheit@landratsamt-hassberge.de
09521 /
27
190
09521 /
27 340
Tätigkeiten:
Fachbereichsleiter Öffentliche Sicherheit und Ordnung