Fachbereich 31 - ÖPNV, Schülerbeförderung
Der Fachbereich ÖPNV / Schülerbeförderung beschäftigt sich als Aufgabenträger mit der Planung, Organisation und Durchführung des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV für Busverkehre). Dies ist eine freiwillige Aufgabe der Landkreise im eigenen Wirkungskreis, die in den Grenzen ihrer Leistungsfähigkeit durchgeführt wird. Das Zentrale Planungs- und Steuerungsinstrument für den Öffentlichen Personennahverkehr ist der Nahverkehrsplan.
Unter ÖPNV (Öffentlicher Personennahverkehr) versteht man die Beförderung von Personen mittels Omnibus, Straßenbahn, S-Bahn, Zügen oder anderen Kraftfahrzeugen im Linienverkehr. Die Mehrzahl der Beförderungen übersteigt eine Strecke von 50 km oder eine Fahrzeit von einer Stunde nicht.
Sicherstellung der Schülerbeförderung für die Schüler der weiterführenden Schulen, von der 5. bis einschließlich der 10. Klasse. Im Landkreis Haßberge ist der Schülerverkehr zu den weiterführenden Schulen in den ÖPNV integriert, Die Schüler müssen ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Landkreis Haßberge haben, d. h. Schüler, die hier tatsächlich wohnen und deren Schulweg (einfache Strecke) mehr als 3 km beträgt. Es muss die nächstgelegene Schule besucht werden. Außerdem gehört die Fahrtkostenerstattung gem. Art. 3 des Schulwegkostenfreiheitsgesetzes zu den weiteren Aufgaben des Fachbereichs.
Die Beförderung von Grund- und Mittelschülern fällt in den Zuständigkeitsbereich der Wohnortgemeinde oder der Schulverbände.
Kontakt zur Leitung
Frau Lutz
ÖPNV, Schülerbeförderung
Am Herrenhof 1
97437 Haßfurt
oepnv@landratsamt-hassberge.de
09521 /
27
301
09521 /
27 310
Tätigkeiten:
Fachbereichsleitung; Nahverkehrsplanung; Verbundraumangelegenheiten