Schwerbehindertenvertretung
Die Schwerbehindertenvertretung (SBV) ist eine Vertretung der Interessen von schwerbehinderten Beschäftigten in einem Unternehmen oder einer Institution.
Ihre Aufgaben umfassen:
- Unterstützung und Beratung: Die SBV berät schwerbehinderte Mitarbeiter in allen Fragen, die ihre Arbeitsbedingungen und Rechte betreffen, und unterstützt sie bei der Wahrnehmung ihrer Rechte.
- Überwachung der Rechte: Sie sorgt dafür, dass die gesetzlichen Rechte der schwerbehinderten Beschäftigten, wie zum Beispiel der Schutz vor Diskriminierung oder das Recht auf Nachteilsausgleich, eingehalten werden.
- Integration und Teilhabe: Die SBV setzt sich für die Integration und eine barrierefreie Arbeitsumgebung ein, um die Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben zu ermöglichen.
- Vermittlung bei Konflikten: Im Falle von Konflikten zwischen den schwerbehinderten Beschäftigten und dem Arbeitgeber fungiert die SBV als Vermittler, um Lösungen zu finden.
- Zusammenarbeit mit dem Arbeitgeber: Sie arbeitet mit dem Arbeitgeber zusammen, um geeignete Maßnahmen für den Arbeitsplatz zu entwickeln, etwa bei der Anpassung von Arbeitsplätzen oder Arbeitszeiten.
- Anhörung und Mitbestimmung: Die SBV hat in bestimmten Angelegenheiten ein Mitbestimmungsrecht, zum Beispiel bei der Auswahl von Maßnahmen zur Förderung der Inklusion.
Insgesamt sorgt die Schwerbehindertenvertretung dafür, dass schwerbehinderte Beschäftigte im Arbeitsumfeld die gleichen Chancen erhalten und unterstützt werden, wie alle anderen Mitarbeiter auch.
Kontakt
Herr Marggraff
Geschäftsleitung
Am Herrenhof 1
97437 Haßfurt
schwerbehindertenvertretung@landratsamt-hassberge.de
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27
329
09521 /
27 379