Jagdaufseher; Beantragung der Bestätigung

Der Jagdschutz umfasst insbesondere den Schutz des Wildes vor Wilderern, Futternot, Wildseuchen, vor Beeinträchtigungen durch dem Jagdrecht nicht unterliegende Tierarten, soweit diese keinem besonderen Schutz nach Naturschutzrecht unterstellt sind, vor aufsichtslosen Hunden und Katzen sowie die Sorge für die Einhaltung der zum Schutz des Wildes und der Jagd erlassenen Vorschriften.

Für die Bestätigung von Jagdaufsehern ist die untere Jagdbehörde (Kreisverwaltungsbehörde) zuständig.

Die Bestätigung von Jagdaufsehern ist bei der unteren Jagdbehörde zu beantragen.

  • Folgende Unterlagen sind erforderlich:
    • Bestätigung über die Teilnahme an einem Lehrgang für Jagdaufseher
    • aktuelles Lichtbild des Jagdaufsehers
    • ggf. Jagdschein (Kopie)
    • ggf. Nachweis über mehrjährige praktische Erfahrung

keine

Kostenrahmen: 7,50 bis 20 EUR zuzüglich der Kosten des Dienstabzeichens

(siehe Tarif-Nr. 6.I.1/1.52 der Anlage zu § 1 der Verordnung über den Erlass des Kostenverzeichnisses zum Kostengesetz (Kostenverzeichnis – KVz)

Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie (siehe BayernPortal)

Stand: 22.09.2025