Erklärung zur Barrierefreiheit

Der Landkreis Haßberge will seine Internetseite barrierefrei machen. Das heißt: Alle Menschen sollen die Internetseite benutzen können. Dafür gibt es Gesetze. Die Gesetze sind von der EU. Die Gesetze heißen: Richtlinie (EU20162012. Der Landkreis Haßberge hält sich an die Gesetze. Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Internetseite www.hassberge.de.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Internetseite ist neu. Die Internetseite ist seit Januar 2025 neu. Die Internetseite soll barrierefrei sein. Das heißt: Alle Menschen sollen die Internetseite benutzen können. Dafür haben wir die Eye-Able Assistenzsoftware benutzt. Mit der Software haben wir die Internetseite geprüft. Wir haben die Internetseite nach den Regeln von WCAG 2.2 AA gemacht. Dafür haben wir den BITV-Selbsttest gemacht.

Nicht barrierefreie Inhalte

Die folgenden Sachen sind noch nicht barrierefrei: 

  • PDF-Dateien: Die PDF-Dateien sind noch nicht barrierefrei. Es gibt sehr viele PDF-Dateien. Deshalb können wir die PDF-Dateien nicht alle barrierefrei machen. Das steht im Gesetz. Das Gesetz heißt: Paragraph 9 Abs. 4 BayDiV.
  • Dokumente: Manche Dokumente sind von anderen Menschen. Diese Menschen haben die Dokumente noch nicht barrierefrei gemacht.
  • Alternativtexte: Alternativtexte sind Texte zu Bildern. Die Texte sollen das Bild erklären. Manchmal erklären die Texte das Bild aber nicht gut.
  • Title-Attribute: Title-Attribute sind Infos zu einem Text oder Bild. Manchmal sind die Infos falsch.
  • Strukturelemente: Strukturelemente sind zum Beispiel: - Listen - Tabellen - Texte. Manchmal benutzen wir die falschen Strukturelemente.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung ist vom 27. Januar 2025. Wir haben die Internetseite geprüft. Dafür haben wir den BITV-Selbsttest benutzt.

Feedback und Kontaktangaben

Sie haben Fragen? Oder Sie brauchen Hilfe bei der Internetseite vom Landkreis Haßberge? Dann ist diese Person für Sie zuständig:

Sie haben Probleme mit der Barrierefreiheit auf www.hassberge.de? 

Zum Beispiel: 

  • Sie brauchen Inhalte in einem barrierefreien Format. Zum Beispiel: PDF-Dokumente.
  • Sie haben Fragen zum Thema Barrierefreiheit. 

Dann schreiben Sie uns bitte. Dafür können Sie das Kontaktformular benutzen.

Kontaktformular

Durchsetzungsverfahren

Sie haben eine Anfrage zur Barrierefreiheit gemacht? Und Sie haben innerhalb von 6 Wochen keine Antwort bekommen? Dann können Sie einen Antrag beim Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung machen. Die kurze Form ist: LDBV.

Das Landesamt prüft dann: Ist die Internetseite barrierefrei? Oder muss der Betreiber von der Internetseite etwas ändern? Sie können den Antrag online machen. Der Antrag heißt: Antrag auf Prüfung der Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit

Oder Sie schreiben an diese Adresse:

Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung (LDBV)

IT-Dienstleistungszentrum des Freistaats Bayern Durchsetzungs- und Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik

St.-Martin-Straße 47
81541 München

bitv@bayern.de