Wegen des knappen Angebots an freien Gewerbeflächen (bebaut oder unbebaut), versucht Wirtschaftsförderer Michael Brehm, bei Standortanfragen regelmäßig erst leerstehende Hallen, Büros usw. zu vermitteln, bevor die letzten verfügbaren Freiflächen ins Rennen geworfen werden. „Leider kann ich immer nur vermitteln, was ich kenne. Das sind meist nur Grundstücke und Gebäude, die sich in kommunalem Eigentum befinden“, so Wirtschaftsförderer Michael Brehm,“. Brehm ruft deshalb immer wieder auch private Eigentümer, Vermieter, Verkäufer und selbst Makler dazu auf, das kostenlose Angebot des Landkreises bzw. des Freistaats zu nutzen, um leerstehende Gewerbeobjekte und -grundstücke zu melden und im Wirtschaftsportal einzustellen.
Bisher mussten die Vermieter bzw. Verkäufer oder Makler solcher Anwesen hierzu den Weg über die Gemeindeverwaltung gehen. Aber seit geraumer Zeit besteht nun die Möglichkeit, dass sogenannte „Leerstandsmelder“ die Informationen von leerstehenden Lagerhallen, Büro- und Einzelhandelsflächen, Praxisräumen, Hotels oder Gaststätten u.vm. selbst in dem Immobilien-Portal anmelden. Natürlich ist nicht jede Immobilie am Ende zur Vermarktung über das Portal geeignet. Bevor die gemeldeten Immobilien veröffentlicht werden, werden die Einträge von der zuständigen IHK bzw. von der Wirtschaftsförderung geprüft. Erst kürzlich konnte einem Optiker bei der Suche nach einem geeigneten Standort ein passendes Objekt vermittelt werden.
Mehr Informationen auf dem Wirtschaftsportal des Landkreises unter https://www.wirtschaftsraum-hassberge.de/branchenverzeichnis/gewerbeflaechen-eintragen Dort sowie auf der Internetseite https://standortportal.bayern/de/leerstandsmelder.html findet sich auch das Online-Formular, um einen (gewerblichen) Leerstrand anzumelden.