Erstattung der Schulwegkosten

Antrag zur Erstattung von Schulwegkosten

Anträge für das Schuljahr 2025/26 bis spätestens 31. Oktober beim Landratsamt einreichen

Das Landratsamt Haßberge macht alle Schüler und Eltern darauf aufmerksam, dass die Anträge auf Erstattung der Fahrtkosten für den Schulweg im Schuljahr 2025/2026 dem Landratsamt Haßberge bis spätestens 31. Oktober 2026 vorliegen müssen. Verspätet eingegangene Anträge können wegen Überschreitung der gesetzlichen Ausschlussfrist nicht mehr berücksichtigt werden. Insbesondere die Abiturienten, deren Schulzeit nun zu Ende geht, können die Anträge bereits jetzt abgeben, denn je früher der Antrag eingeht, desto schneller kann er letztlich bearbeitet werden.

Die Belastungsgrenze (Eigenanteil) beträgt 320 Euro pro Schülerin oder Schüler und Schuljahr bzw. 490,00 Euro pro Familie und Schuljahr. Das bedeutet, dass z. B. Gymnasiasten, die ein 365-Euro-Ticket haben, auf Antrag 45 Euro zurückerstattet bekommen, sofern die übrigen Voraussetzungen, wie z. B. Besuch der nächstgelegenen Schule, erfüllt sind. In bestimmten Ausnahmefällen (z. B. Kindergeldbezug für mind. 3 Kinder) entfällt die Belastungsgrenze ganz.

Eine Kostenerstattung können grundsätzlich Schüler der weiterführenden Schulen ab der 11. Klasse geltend machen, außerdem Schüler, die eine öffentliche oder staatlich anerkannte Berufsschule, Berufsfachschule, Fachoberschule oder Berufsoberschule besuchten. Ein Anspruch auf Kostenerstattung besteht, wenn der Schulweg (einfache Strecke) mehr als drei Kilometer beträgt und die nächstgelegene Schule besucht wurde.

Die Fahrtkostenrückerstattung „Online“ zum Schuljahresende ersetzt den bisherigen orangen Papierantrag auf Fahrtkostenerstattung. Bitte den QR-Code nutzen. In Ausnahmefällen können jedoch noch Papieranträge gestellt werden.Viele Informationen zur Kostenerstattung sind auch im Internet unter: www.hassberge.de veröffentlicht. Fragen hierzu beantwortet das Landratsamt Haßberge, Sachgebiet Schülerbeförderung vormittags unter 09521/27-475.