Nassachbrücke in Sylbach nur noch eingeschränkt befahrbar

Das Bild zeigt die verengte Nassachbrücke in Sylbach.

Die Nassachbrücke in Sylbch kann ab sofort nur noch eingeschränkt befahren werden.

Durch die verkehrsrechtliche Anordnung wird das 50 Jahre alte Bauwerk geschont

Die Tiefbauverwaltung des Landkreises Haßberge informiert, dass die Nassachbrücke in Sylbach, im Zuge der Kreisstraße HAS 9, ab sofort nur noch mit folgender verkehrlichen Einschränkung zu befahren ist. 

Die beiden Richtungsfahrbahnen werden auf der Brücke zu einer Fahrbahn zusammengeführt, d. h. die Brücke ist ab sofort nur noch wechselseitig zu befahren. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit wird auf 10 km/h (Schrittgeschwindigkeit) beschränkt.  Hintergrund ist der zunehmende Schwerlastverkehr aufgrund der Sperrung der Nassachbrücke in Haßfurt. Durch die Begrenzung der Höchstgeschwindigkeit wird das über 50 Jahre alte Bauwerk spürbar geschont. Die Tiefbauverwaltung bittet um Verständnis für die Unannehmlichkeiten.