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Datenschutzhinweise im Zusammenhang mit dem Corona-Testzentrum (Art. 13, 14 Datenschutz-Grundverordnung – DSGVO)

Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen

Verantwortlich für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ist:

 

Landratsamt Haßberge

Am Herrenhof 1

97437 Haßfurt

Tel.: 09521/27-0

E-Mail: post@hassberge.de

 

 

Kontaktdaten der Datenschutzbeauftragten

Unsere behördliche Datenschutzbeauftragte erreichen Sie unter:

 

Datenschutzbeauftragter des Landratsamtes Haßberge

Am Herrenhof 1

97437 Haßfurt

Tel.: 09521/27-703

E-Mail: datenschutz@hassberge.de

 

 

Zwecke und Rechtsgrundlagen der Verarbeitung:

Ihre Daten werden verarbeitet

  • Zur Terminvereinbarung beim Corona-Testzentrum Haßberge
  • Zur Durchführung der Testung auf SARS-CoV-2
  • Zur Mitteilung des Testergebnisses
  • Zur Abrechnung des Kosten
  • Bei positiven Testergebnis zur Kontaktaufnahme durch das zuständige Gesundheitsamt und Veranlassung infektionshygienischer Maßnahmen

 

Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten auf Grundlage Ihrer Einwilligung (Art. 6 Abs.1 Buchst. a) i.V.m. Art. 9 Abs. 2 Buchst. a) Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Sie haben das Recht, Ihre Einwilligung jederzeit zu widerrufen. Der Widerruf wirkt erst für die Zukunft; das heißt durch den Widerruf wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt.

 

 

Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten

Ihre personenbezogenen Daten werden weitergegeben

  • an das beauftragte Labor zur Analyse des Abstrichs
  • bei positivem Befund an das zuständige Gesundheitsamt zur Kontaktaufnahme und Einleitung infektionshygienischer Maßnahmen

Dauer der Speicherung

Nach der Erhebung speichern wir Ihre personenbezogenen Daten längstens bis zum 31. 12 des Folgejahrs.

 

 

Betroffenenrechte

Hinsichtlich der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten stehen Ihnen als einer betroffenen Person die nachfolgend genannten Rechte gem. Art. 15 ff. DSGVO zu:

  • Sie können Auskunft darüber verlangen, ob wir personenbezogene Daten von Ihnen verarbeiten. Ist dies der Fall, so haben Sie ein Recht auf Auskunft über diese personenbezogenen Daten sowie auf weitere mit der Verarbeitung zusammenhängende Informationen (Art. 15 DSGVO). Bitte beachten Sie, dass dieses Auskunftsrecht in bestimmten Fällen eingeschränkt oder ausgeschlossen sein kann (vgl. Insbesondere Art. 10 BayDSG).
  • Für den Fall, dass personenbezogene Daten über Sie nicht (mehr) zutreffend oder unvollständig sind, können Sie eine Berichtigung und gegebenenfalls Vervollständigung dieser Daten verlangen (Art. 16 DSGVO).
  • Bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen können Sie die Löschung Ihrer personenbezogenen Daten (Art. 17 DSGVO) oder die Einschränkung der Verarbeitung Ihrer Daten (Art. 18 DSGVO) verlangen. Das Recht auf Löschung nach Art. 17 Abs.1 und 2 DSGVO besteht jedoch unter anderem dann nicht, wenn die Verarbeitung personenbezogener Daten erforderlich ist zur Wahrnehmung einer Aufgabe, die im öffentlichen Interesse liegt oder in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgt (Art. 17 Abs.3 Buchst. b) DSGVO).

 

Pflicht zur Bereitstellung der Daten

Wir benötigen Ihre Daten um bei einer positiven Testung eine zeitnahe Kontaktpersonennachverfolgung gewährleisten zu können. Wenn Sie die erforderlichen Daten nicht angeben, ist die Durchführung eines Testes grundsätzlich zu verweigern.

Beschwerderecht

Sie haben das Recht, sich bei einer Aufsichtsbehörde im Sinn des Art. 51 DSGVO über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu beschweren. Zuständige Aufsichtsbehörde für bayerische öffentliche Stellen ist der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz. Die Kontaktdaten finden Sie unter https://www.datenschutz-bayern.de in der Rubrik „Landesbeauftragter – Kontakt“.

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