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Förderung aus dem Nachlass von Heinrich Thein (Thein´sche Stiftung)

Kreistag beschließt die Änderung der Richtlinie

Aus dem Nachlass des im Jahr 1969 verstorbenen Bildhauers Heinrich Stefan Thein werden Schülerinnen und Schüler gefördert, die eine Schule des Zweiten Bildungswegs bzw. eine weiterführende berufliche Schule besuchen. Die Förderung erfolgt durch die Gewährung eines zinslosen Darlehens. 

 

Der Kreistag beschloss in der Vergangenheit Förderrichtlinien, die zwischenzeitlich mehrmals angepasst wurden. 

 

Am 15. März 2021 beschloss der Kreistag die erneute Änderung der Richtlinien mit Wirkung zum Beginn des Schuljahres 2021/2022. Die neue Fassung wurde im Amtsblatt Nr. 09 vom 17.03.2021 bekannt gemacht.

Siehe folgender  Link: 

https://www.hassberge.de/fileadmin/user_upload/Amtsblatt/AB_09_vom_17.03._-_S._27-32.pdf

 

Weitere Informationen zur Thein´schen Stiftung können Sie auf unserer Internetseite finden: https://www.hassberge.de/buergerservice/schule-u-bildung/finanzielle-hilfen/theinsche-stiftung.html 

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