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Landkreis Haßberge erweitert noch einmal Impfkapazitäten

Die Grundschul-Turnhalle in Ebelsbach wird Standort eines dritten Impfzentrums

Der Landkreis Haßberge erhöht die Kapazitäten für Corona-Schutzimpfungen noch einmal: Ab Montag, 10. Januar, öffnet in Ebelsbach in der kleinen Turnhalle der Grundschule, Obere Heuernte 3, eine neue Außenstelle des Impfzentrums. Betreiber ist die Münchner Firma 21 Dx GmbH. Geöffnet ist von Montag bis Freitag von 10.00 bis 15.00 Uhr. Pro Tag sind zunächst 60 Impfungen möglich. Die Kapazitäten und Öffnungszeiten können bei Bedarf erweitert werden. Zur Verfügung stehen die Impfstoffe von Biontech (ab 12 Jahren mit Zustimmung der Eltern), Moderna (ab 30 Jahren) und Johnson & Johnson (ab 18 Jahre). Wie auch in den anderen Impfzentren werden hier Erst- und Zweitimpfungen sowie Auffrischungsimpfungen nach Terminvereinbarung vorgenommen.

 

Ebenso wird das Angebot im BRK-Impfzentrum Hofheim erweitert: Ab Freitag, 14. Januar, wird auf 120 Impftermine pro Tag aufgestockt.

 

Weitere Möglichkeiten, eine Corona-Schutzimpfung zu erhalten, gibt es im Landkreis Haßberge: 

 

  • im Impfzentrum Königsberg (Biontech ab 12 Jahren mit Zustimmung der Eltern und Impfung mit Johnson & Johnson ab 18 Jahren)
  • im BRK-Impfzentrum Hofheim, im Rotkreuzhaus, Eichelsdorfer Straße 11 (Biontec ab 12 Jahren mit Zustimmung der Eltern, Moderna ab 30 Jahren, Johnson & Johnson ab 18 Jahren).
  • bei den Sonderimpfaktionen in Zusammenarbeit mit den Kommunen (Biontech ab 12 Jahren mit Zustimmung der Eltern  und Einmalimpfung mit Johnson & Johnson ab 18 Jahren)
  • bei den niedergelassenen Ärzten

 

Bei allen Impfangeboten des Landkreises wird nur mit Termin und nach Registrierung im Portal BayImco unter: www.impfzentren.bayern.de geimpft. Neuregistrierungen sind unkompliziert, da keine Priorisierung mehr geprüft wird.

 

Sollten Termine ausgebucht sein: Termine können auch noch im Laufe der Woche immer wieder freigegeben werden. Es ist daher ratsam, die Internetseite www.impfzentren.bayern mehrmals am Tag aufzurufen und dort nach Terminen für die hinterlegten Impfangeboten im Landkreis Haßberge zu suchen.

 

Wer über keinen Internet-Zugang verfügt, kann auch weiterhin über die Hotline 09521/27-769 (Montag, Dienstag, Donnerstag 8.00 bis 16.00 Uhr sowie Mittwoch und Freitag von 8.00 bis 12.00 Uhr) oder 27-600 (Montag bis Freitag 8.00 bis 16.00 Uhr) einen Termin vereinbaren.

 

Zum Impftermin ist der Personalausweis und – wenn vorhanden – der Impfpass mitzubringen. Wer zur Auffrischungsimpfung kommt und vorher schon einmal im Impfzentrum geimpft wurde, beschleunigt den Vorgang, wenn die Unterlagen der letzten Impfung mitgebracht und an der Anmeldung vorlegt werden. Es handelt sich um das Dokument mit den zwei QR-Codes. Der digitale Impfpass reicht hier nicht aus.

 

Booster-Impfungen

Bei allen Impfangeboten werden neben Erst- und Zweitimpfungen auch Auffrischimpfungen für die von der Ständigen Impfkommission (STIKO) und dem bayerischen Gesundheitsministerium empfohlenen Personengruppen vorgenommen. Das Impfzentrum Haßberge setzt unmittelbar die neue Empfehlung der Ständigen Impfkommission (Stiko) zu den Booster-Impfungen durch. Bisher war diese dritte Impfung für über 18-Jährige nach 6 Monaten empfohlen. Aus Sorge vor der stark ansteckenden Omikron-Variante empfiehlt die Stiko das Boostern nun bereits nach drei Monaten nach Abschluss der Grundimmunisierung. Diese Empfehlung gilt ab sofort für alle Erwachsene, da nach Ansicht der Experten damit zu rechnen ist, dass Omikron das Infektionsgeschehen innerhalb kürzester Zeit bestimmen werde. Des Weiteren empfiehlt die Stiko die Auffrischungsimpfung für Personen über 12 Jahre nach durchgemachter SARS-CoV-2-Infektion eine 1-malige Impfstoffdosis mit einem Abstand von mindestens 3 Monaten zur Infektion. Gleiches gilt für 5 bis 11-jährige Kinder mit Vorerkrankung nach durchgemachter SARS-CoV-2-Infektion. Entsprechende Termine können vereinbart werden.

 

Darüber hinaus können Personen, die eine Impfung mit dem Impfstoff von Johnson & Johnson erhalten haben, ihren Impfschutz verbessern und eine Impfung mit einem mRNA-Impfstoff erhalten (4 Wochen nach der Erstimpfung). Diese zweite Impfung ist nicht als Auffrischungsimpfung zu werten, sondern sie erfolgt im Rahmen der Grundimmunisierung. Bis eine Auffrischungsimpfung (3. Impfung) nach der Empfehlung der STIKO durchgeführt wird, gelten derzeit die Betroffenen dementsprechend nicht als „geboostert“ und benötigen gemäß der Fünfzehnten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (15. BayIfSMV) vom 14. Dezember 2021 weiterhin einen Test, um Zugang zu den Bereichen zu erhalten, die nach 2G plus zugangsbeschränkt sind.

 

Wann gelte ich als geboostert nach der Johnson & Johnson-Impfung?

Um den Status „geboostert“ zu erhalten (von 2 G+ umfasst) sind insgesamt drei Impfungen notwendig: 1. Impfung Johnson & Johnson, 2. Impfung gemäß Stiko-Empfehlung mit einem mRNA Impfstoff (ab 4 Wochen nach J&J Impfung möglich) und 3. Impfung (Boosterimpfung) mit einem mRNA Impfstoff (ab 3 Monaten nach der 2. Impfung). Die Person zählt ab dem 15. Tag nach der  3. Impfung als geboostert.

 

Obwohl man bereits mit nur einer Impfdosis des „Johnson & Johnson“-Vakzins als vollständig geimpft gilt, ist die Schutzwirkung etwas geringer und nimmt schneller ab als bei anderen Impfstoffen. Aus diesem Grund empfiehlt die Stiko, diese Grundimmunisierung mit einem mRNA-Impfstoff zu optimieren.

 

Beide verfügbare mRNA-Impfstoffe (Comirnaty von Biontech/Pfizer und Spikevax von Moderna) sind laut Ärzteverein Haßberge und der ärztlichen Leiterin des Impfzentrums Königsberg für eine Booster-Impfung gleichermaßen geeignet, zugelassen und hochwirksam. In Studien zur Auffrischung hätten sich keine wesentlichen Unterschiede im Impferfolg ergeben, so dass beide problemlos eingesetzt werden können – auch wenn die ersten Impfungen mit einem andren Impfstoff durchgeführt wurden. Lediglich für Menschen unter 30 Jahren und Schwangeren empfielht die STIKO sowohl zur Grundimmunisierung als auch zur Auffrischung ausschließlich den Einsatz von Biontech. 

 

Termine Sonderimpfaktionen:

Eltmann, Stadthalle: Mittwoch, 5. Januar, 13.00 bis 17.00 Uhr, Dienstag, 11. Januar, 15.00 bis 21.00 Uhr, Sonntag, 16. Januar, 13.00 bis 17.00 Uhr und Dienstag, 18. Januar, 13.00 bis 17.00 Uhr, Freitag, 21. Januar, 17.00 bis 21.00 Uhr, Samstag, 22. Januar, 9.00 bis 20.00 Uhr, Sonntag, 23. Januar, 9.00 bis 20.00 Uhr und Montag, 21. Februar, 9.00 bis 14.00 Uhr.

Goßmannsdorf, Sportheim: Samstag, 8. Januar 2022, von 14.00 bis 18.00 Uhr und Samstag, 29. Januar, von 14.00 bis 18.00 Uhr. 

Knetzgau, Ratssaal: samstags, 8. Januar, 15. Januar, 22. Januar und 29. Januar, jeweils von 10 bis 14 Uhr.

Oberaurach, Oberaurachzentrum Trossenfurt: Freitag, 28. Januar, 16.00 bis 20.00 Uhr.

Obertheres, Sport- und Kulturhalle: Freitag, 7. Januar, 17.00 bis 21.00 Uhr, Dienstag, 25. Januar, 10.15 bis 15.00 Uhr,

Zusätzlich zu den regulären Öffnungszeiten Impfzentrum Königsberg, Stadthalle: Montag, 10. Januar, 8.30 bis 12.45 Uhr, Dienstag, 11. Januar, 8.30 bis 11.30 Uhr, Montag, 17. Januar, 8.30 bis 12.45 Uhr und 13.45 bis 18.00 Uhr,  Dienstag, 18. Januar, 8.30 bis 12.45 Uhr.

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