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Influenza auf dem Vormarsch

Gesundheitsamt Haßberge rät gefährdeten Personen zur Grippeschutzimpfung

In den vergangenen 2-3 Wochen beobachtet das Gesundheitsamt Haßberge gehäuft Meldungen über positive Fälle von Influenza A. Das Gesundheitsamt Haßberge möchte daher die Bevölkerung dahin gehend auf den Umgang bei einer Influenza-Erkrankung sensibilisieren.

 

Die Influenza-typische Symptomatik ist durch plötzlichen Erkrankungsbeginn, Fieber, Husten oder Halsschmerzen sowie Muskel- und/oder Kopfschmerzen gekennzeichnet. Weitere Symptome können allgemeine Schwäche, Schweißausbrüche, Rhinorrhö, selten auch Übelkeit/Erbrechen und Durchfall sein. Allerdings können auch viele weitere, meist virologische Atemwegserreger eine solche Symptomatik verursachen.  Zu beachten ist weiterhin, dass bei Weitem nicht alle Influenza-Infizierten mit typischer Symptomatik erkranken. Als Faustregel kann gelten, dass es bei etwa einem Drittel der Infektionen zu einem fieberhaften, einem weiteren Drittel zu einem leichteren und dem letzten Drittel zu einem asymptomatischen Verlauf kommt. Die Krankheitsdauer liegt in der Regel bei 5 bis 7 Tagen.

 

Was ist zu tun?

  1. An Influenza-Erkrankte sind ab Beginn erster Symptome für 4-5 Tage als ansteckend zu bewerten. Erkrankte sollten in Ellenbeuge Husten oder Niesen, regelmäßig Händewaschen und Zimmer lüften. Sputum und nasales Sekret sollte wenn möglich mit Einmaltüchern aufgefangen und anschließend entsorgt werden. Soweit praktikabel, sollte der Kontakt zu Influenza-Erkrankten, insbesondere für vulnerable Personengruppen, reduziert werden.
     
  2. Bei Verdacht auf einen schweren Verlauf einer Influenza-Erkrankung oder wenn ein erhöhtes Risiko für einen schweren Verlauf besteht, sollte eine medikamentöse Therapie so früh wie möglich, d.h. innerhalb von 48 Stunden von erwogen werden. Zudem besteht die Möglichkeit vorbeugender medizinischer Maßnahmen, die ergriffen werden, wenn eine Person mit einem Krankheitserreger/einer Ansteckungsquelle Kontakt hatte. So können nach Beratung durch ihren Hausarzt immungeschwächte Personen, die mit einer an Grippe erkrankten Personen im selben Haushalt leben, die durch die Einnahme antiviraler Arzneimittel (für 10 Tage) prophylaktisch geschützt werden.
     
  3. Der wichtigste Bestandteil der Prävention sind jedoch unverändert die Grippeschutzimpfungen für gefährdete Gruppen:  
  • alle Personen ab 60 Jahren,
  • Personen jeden Alters mit erhöhter gesundheitlicher Gefährdung infolge eines Grundleidens, u.a. chronische Krankheiten der Atmungsorgane, Herz- oder Kreislaufkrankheiten, Leber- oder Nierenkrankheiten, Diabetes mellitus oder andere Stoffwechselkrankheiten, chronische neurologische Grundkrankheiten, wie z.B. Multiple Sklerose mit durch Infektionen getriggerten Schüben, angeborene oder erworbene Immundefizienz oder HIV-Infektion,
  • Bewohner von Alten- oder Pflegeheimen,
  • alle gesunden Schwangeren ab dem 2. Trimenon und Schwangeren mit einer chronischen Grundkrankheit ab dem 1. Trimenon,
  • Personen mit erhöhter beruflicher Gefährdung, z.B. medizinisches Personal,
  • Personen, die als mögliche Infektionsquelle für von ihnen betreute Risikopersonen fungieren können
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