Hierbei wird meistens nicht bedacht, dass auch die Lebewesen in den Bächen und Flüssen das Wasser dringend benötigen, was insbesondere jetzt bei dieser Trockenheit gilt.
Das Landratsamt weist darauf hin, dass Wasserentnahmen aus den Gewässern mittels Pumpen oder gar mittels Saugwagen generell nicht zulässig sind. Solche Wasserentnahmen bedürften einer vorherigen wasserrechtlichen Erlaubnis. Diese können jedoch aufgrund der akuten Trockenheit praktisch nicht erteilt werden.
Sollte die Trockenheit noch weiter anhalten, kann es sogar sein, dass in Einzelfällen selbst erteilte wasserrechtliche Erlaubnisse widerrufen werden müssen. Zulässig im Rahmen des sog. „Gemeingebrauches“ sind lediglich Handschöpfungen mit Eimern oder Gießern aus den Gewässern. Diese dür-fen dabei aber auch nicht aufgestaut werden. Besonders schwere Schäden an der Gewässerökologie verursacht dabei der sog. Saugwagen, der innerhalb weniger Minuten hunderte von Litern Wasser aus den Gewässern heraussaugen können. Wasserentnahmen ohne Erlaubnis sind eine Ordnungswidrigkeit und können mit teilweise erheblichen Bußgeldern geahndet werden.
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