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Tierhaltung muss angelmeldet werden!

Jede Haltung von Pferden bzw. Schafen/Ziegen oder Geflügel

muss angemeldet werden!

 

Aus gegebenem Anlass weist das Veterinäramt am Landratsamt Haßberge darauf hin, dass auch Halter von Pferden (Equiden) bzw. Schafen/Ziegen oder Geflügel ihre Tierhaltung anmelden müssen.

Grundlage dafür ist die Viehverkehrsverordnung. Darin ist bestimmt, dass jeder, der Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen, Hühner, Gänse, Enten, Fasane, Perlhühner, Rebhühner, Tauben, Truthühner, Wachteln, Laufvögel oder eben auch Einhufer halten will, dies unter anderem beim Veterinäramt anzuzeigen hat. Dies gilt auch in dem Fall, dass  nur ein einziges Huhn gehalten würde. Hintergrund ist der Tierseuchenschutz. Nur, wenn die Behörden wissen, wo Tiere gehalten werden, können sie im Ernstfall diese Tiere auch schützen.


„Im Seuchenfall laufen wir durch jeden Ort und klopfen an jede Haustüre, um abzuchecken, ob dort Tiere gehalten werden. Das kostet viel wertvolle Zeit und letztendlich Tierleben!“ warnt Dr. Markus Menn, Amtstierarzt im Veterinäramt des Landratsamtes Haßberge. „Sterben auf einer Weide Pfer-de aus zunächst nicht geklärtem Grund, müssen wir wissen, wo in der Nachbarschaft noch Pferde stehen, um alle Besitzer warnen zu können. Seuchen machen nicht vor Koppelzäunen halt.“


Die Mitteilung birgt zwar einmalig etwas Aufwand in sich, da vor der Information des Veterinäram-tes beim Amt für Landwirtschaft eine Betriebsnummer beantragt werden muss, bzw. eine bereits vorhandene Betriebsnummer um die neuen Tierhaltungen erweitert werden müsste. Dies gewähr-leistet dann jedoch maximale Sicherheit für den eigenen Tierbestand. Gerade in Zeiten zunehmender Bedrohung der Nutztiere – wie beispielsweise aktuell der Pferdebestände durch die Equine Infektiöse Anämie, der Schweinebestände durch die Aujeszkysche Krankheit oder die Afrikanische Schweinepest und der Geflügelbestände durch die Geflügelpest – ist die Mitteilung des Tierbestan-des enorm wichtig. Wer seine Tierhaltung nicht anmeldet, schadet letztendlich der Allgemeinheit und begeht eine Ordnungswidrigkeit, weist das Veterinäramt hin.


Sämtliche Anmeldungen und Mitteilungen sind komplett kostenfrei. Lediglich die Tierseuchenkasse erhebt geringe Beiträge. Je Pferd beispielsweise im Jahr 2014 einen Euro. Jedes Huhn kostet 2,5 Cent. Allerdings werden Beiträge von weniger als 2,50 Euro gar nicht erhoben, was bedeutet, dass die Haltung von bis zu zwei Pferden, einhundert Hühnern oder zwei Schafen faktisch Tierseuchen-kassen-beitragsfrei sind. Dafür wird ein Tierverlust  im Seuchenfall jedoch auch finanziell entschädigt.

 

Auskunft: 09521/27-138

 

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