English
French
Polish
Swedish
Russian
Arabic
Ukrainian
Persian
German

Herzlich willkommen bei der unteren Naturschutzbehörde!

Die Kreisverwaltungsbehörde als untere Naturschutzbehörde vertritt bei allen Fachplanungen und Vorhaben in Natur und Landschaft die Interessen des Naturschutzes und der Landschaftspflege. Tätigkeiten sind hauptsächlich Beratung, Planung, Prüfung und fachtechnische Stellungnahme.



Wir beraten Sie zu folgenden Punkten:

  • Landschaftspflege
  • Gehölz u. Heckenpflege (Informationsblatt im PDF-Format, erscheint durch Anklicken)
  • Förderprogramme z. B. Vertragsnaturschutz
  • Arten- und Biotopschutz: z. B. Nisthilfen für Vögel, Fledermauskeller, Wespen- und Hornissenfragen
  • Pflanzungen wie z. B. Streuobstanlagen
  • Eingrünung von Bauvorhaben Aufgaben: Schwerpunkte bei der Planung und bei fachlichen Stellungnahmen sind: Bauleitplanung ( Bebauungsplan, Flächennutzungsplan)
  • Bauvorhaben in der freien Landschaft (Außenbereich) und Ortsrandlagen (Gebäude, Sendemasten, Einzäunungen, Lagerplätze, Kläranlagen)
  • Wasserrechtliche Vorhaben (Kiesausbeute, Hochwasserfreilegung, Anlage von Fischteichen, Renaturierungen, Mainausbau, Gewässerentwicklungspläne)
  • Immissionsschutzrechtliche Vorhaben (Steinbrüche, Windkraftparks, Recyclinganlagen, Kompostieranlagen)
  • Abfallrecht (Deponien)
  • Straßen-, Wege - und Leitungsbau
  • Flurbereinigungsverfahren und Dorferneuerung
  • Aufforstungen und Rodungen (z.B. Christbaumkulturen)
  • Sport- und Freizeitanlagen (Sportplätze, Golfplätze, Campingplätze, Hundesportplätze)
  • Regionalplan und Landschaftsentwicklungskonzept
  • Landesentwicklungsprogramm
  • Arten- und Biotopschutzprogramm Bayern
  • Pflege und Entwicklungsplanung für Schutzgebiete
  • Pflege- und Entwicklungspläne der Naturparke Haßberge und Steigerwald

 

Weitere Aufgaben und Projekte:

    • Beratung der Gemeinden Führung der gemeindlichen Ökokonten ( möglicher Ausgleich für Eingriffe in den Naturhaushalt und das Landschaftsbild, insbesondere bei der Ausweisung von Bebauungsplänen).
    • Gehölzpflege Hecken, Gewässerufer
    • Streuobst
    • Arten- und Biotopschutz z. B. Anlage von Feuchtflächen, Umbau einer alten Trafostation zu einem "Tierhotel"
    • Schutzgebietsabgrenzung z. B. Neuabgrenzung der Schutzzonen des Naturparks Haßberge
    • Betreuung der Naturschutzwacht
    • Kontrolle der Naturdenkmale und Schutzgebiete
    • Prüfung, Abschluss und Kontrolle von Naturschutzverträgen
    • Öffentlichkeitsarbeit
    • Ersatzflächenkartei
    Seite drucken