Bodenschutz/Altlasten
Am 01.03.1999 ist das Gesetz zum Schutz vor schädlichen Bodenveränderungen und zur Sanierung von Altlasten (Bundesbodenschutzgesetz) in Kraft getreten.
Zweck dieses Gesetzes ist es, nachhaltig die Funktionen des Bodens zu sichern oder wiederherzustellen.
Abfallbeseitigung
Was für den einen "Abfall" ist, kann für einen anderen noch ein Gebrauchsgegenstand mit gewissen Wert darstellen. Das Schlüsselwort ist dabei: Verwertung. Diese muss laut Gesetz "ordnungsgemäß und schadlos" erfolgen.
Wichtige Regelungen zur Abfallbeseitigung und Ansprechpartner
Verbrennen pflanzlicher Abfälle
Genehmigung für Vermittlungsgeschäfte (Maklergenehemigung)