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Schulwegkosten

Die Übernahme der Kosten für die Schülerbeförderung für den Besuch der nächstgelegenen Schule des gewählten Bildungsganges sind grundsätzlich beim Landratsamt Haßberge –ÖPNV/Schülerbeförderung zu beantragen.

 

Nur Kinderzuschlags- und Wohngeldempfänger, die wegen der Geltung der Familienbelastungsgrenze nicht von der vollen Kostenerstattung (Voraussetzung ab der 11. Jahrgangsstufe: Bezug von Kindergeld für drei oder mehr Kinder) profitieren, haben eventuell Anspruch auf Übernahme der Kosten (bis zur Familienbelastungsgrenze). Kosten für einen Schulweg, der unter zwei (1. - 4. Klasse) bzw. drei (ab 5. Klasse) Kilometer liegt werden i. d. R. nicht übernommen.

 

Welche Unterlagen sind mitzubringen

Neben dem Antrag - Bewilligungsbescheide über

  • Bürgergeld oder Sozialgeld vom Jobcenter oder
  • Kinderzuschlag von der Familienkasse oder
  • Wohngeld von der Wohngeldbehörde oder
  • Hilfe zum Lebensunterhalt von der Sozialhilfeverwaltung und
  • entsprechende Nachweise (z. B. Bescheid, Rechnung, Quittung)

 

Kosten entstehen keine.

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