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Soziale und kulturelle Teilhabe

Hierzu zählen unter anderem Aktivitäten von Kindern und Jugendlichen (bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres) im sportlichen, künstlerischen, kulturellen und sozialen Bereich. Mit dieser Leistung soll es Kindern und Jugendlichen ermöglicht werden, sich in Vereins- und Gemeinschaftsstrukturen zu integrieren und insbesondere Kontakt zu Gleichaltrigen aufzubauen. Um dies zu ermöglichen, werden Leistungen im Wert von maximal 15,00 Euro monatlich erbracht.

 

Die Leistung kann individuell eingesetzt werden für

  • Mitgliedsbeiträge aus den Bereichen Sport, Spiel, Kultur und Geselligkeit (z. B. Fußballverein)
  • Unterricht in künstlerischen Fächern (z. B. Musikunterricht)
  • Angeleitete Aktivitäten der kulturellen Bildung (z. B. Museumsbesuche)
  • Teilnahme an Freizeiten (z. B. Pfadfinder, Theaterfreizeit)

 

Als Nachweis lassen Sie bitte die Anlage 4 vom Verein/Veranstalter ausfüllen.

 

Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein

Berechtigt sind minderjährige Kinder und Jugendliche aus Familien, die Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld oder Sozialhilfe oder Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen.

 

Welche Unterlagen sind mitzubringen

Neben dem Antrag

  • Nachweis über die Kosten (z. B. Vereinbarung über Vereinsmitgliedschaft oder vom Verein ausgefülltes Bestätigungsformular (Anlage 4))
  • Bewilligungsbescheide über:
    • über Bürgergeld vom Jobcenter oder
    • Kinderzuschlag von der Familienkasse oder
    • Wohngeld von der Wohngeldbehörde oder
    • Hilfe zum Lebensunterhalt von der Sozialhilfeverwaltung

 

Kosten entstehen keine.

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