Mietzuschuss
Für einen Mietzuschuss ist grundsätzlich antragsberechtigt
- der Mieter von Wohnraum
- der Nutzungsberechtigte von Wohnraum bei einem dem Mietverhältnis ähnlichen Nutzungsverhältnis
- der Bewohner von Wohnraum im eigenen Mehrfamilienhaus mit mehr als zwei Wohnungen
- der Bewohner eines Heimes im Sinne des Heimgesetzes
Erforderliche Unterlagen
- Ausgefüllter Antrag auf Mietzuschuss (erhältlich bei der Wohnsitzgemeinde oder der Wohngeldstelle im Landratsamt Haßberge). Der Wohngeldantrag kann bei der Wohnsitzgemeinde oder der Wohngeldstelle des Landratsamtes Haßberge abgegeben werden.
- Mietvertrag mit aufgeschlüsselten Nebenkosten
- Nachweis der Mietzahlungen (Kontoauszug; Mietquittungen) für die letzten 3 Monate
Antragstellung
- Einkommensnachweis aller zum Haushalt rechnender Familienmitglieder (auch Einkünfte aus Kapitalvermögen, Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung)
Weitere erforderliche Unterlagen sind im Einzelfall dem Antrag beizufügen.
In Einzelfällen werden die Antragsteller nach Eingang des Antrages von der Wohngeldstelle zur Einreichung weitergehender Unterlagen aufgefordert.
Ansprechpartner und Zuständigkeiten
Teamleitung
Ihre Ansprechpartnerin
Frau Broderick
Am Herrenhof 1
97437 Haßfurt
Buchstaben der Nachnamen A - I
Ihre Ansprechpartnerin
Frau Beppler
Am Herrenhof 1
97437 Haßfurt
Buchstaben J - Ma
Ihr Ansprechpartner
Herr Zehe
Am Herrenhof 1
97437 Haßfurt
Buchstaben der Nachnamen Mb - Z
Ihre Ansprechpartnerin
Frau Dittmann
Am Herrenhof 1
97437 Haßfurt