Gleichstellungsstelle
Sie können sich an die Gleichstellungsbeauftragte wenden
- wenn Sie sich am Arbeitsplatz gegenüber Mann/Frau benachteiligt fühlen
- wenn Sie Schwierigkeiten haben, Ihre Aufgabe als Mutter/Vater und Arbeitnehmer/in miteinander zu vereinbaren
- wenn Sie das Gefühl haben mit Vorgesetzten und/oder Kollegen nicht zurecht kommen und Sie speziellen Rat von einer Frau (=Gleichstellungsbeauftragten) wünschen
- wenn Sie sich am Arbeitsplatz sexuell belästigt fühlen
- wenn Sie Opfer von Gewalt jedweder Art geworden sind
- wenn Sie „gemobbt" werden
- wenn Sie persönliche und/oder familiäre Probleme haben und nicht wissen, wo Sie Hilfe bekommen können.
Die Grundsätze jeder Beratung sind dabei
- absolute Verschwiegenheit (es werden keine Aufzeichnungen von Gesprächen gemacht)
- Freiwilligkeit (Lösungen werden mit Ihnen erarbeitet, niemals ohne Sie)
- Einverständnis (jeder einzelne Schritt wird mit Ihnen besprochen)
- Hilfe zur Selbsthilfe (Unterstützung, Ihre Selbsthilfekräfte zu entdecken und zu aktivieren)
- Hinweis auf andere Beratungsstellen (sofern Ihnen auch andere Fachstellen bzw. Beratungsstellen weiterhelfen können, werden Sie auf diese hingewiesen)
- Kooperation mit anderen Stellen oder Personen (sofern Lösungswege nur im Verbund mit anderen Stellen oder Personen auffindbar sind, wird mit Ihrem Einverständnis mit diesen zusammengearbeitet)
Sie erreichen die Gleichstellungsbeauftrage
Montag - Freitag von 09.00 - 11.00 Uhr (oder nach vorheriger Terminabsprache)
im Landratsamt Haßberge, Zimmer E15.
Ihre Ansprechpartnerin
Frau Stühler
Am Herrenhof 1
97437 Haßfurt