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Betreuung und Vorsorge

Für Volljährige, die aufgrund von körperlicher oder geistiger Behinderung sowie psychischer Krankheit oder seelischer Behinderung ihre eigenen Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln können, kann eine gerichtlich bestellte Betreuerin oder ein Betreuer eingesetzt werden.

 

Im Rahmen der Betreuung wird der kranke Mensch rechtlich und persönlich vertreten.

 

Jede/r, die/der Kenntnis von der Notsituation eines Mitmenschen hat, kann eine sog. Betreuungsanregung beim Amtsgericht - Betreuungsgericht - abgeben. 

Im Rahmen eines Prüfungsverfahrens, in dem ein Facharzt, die Betreuungsstelle und der Betreuungsrichter beteiligt sind wird die Notwendigkeit der Betreuung festgestellt. Dabei wird in Erfahrung gebracht, für welche Lebensbereiche eine Betreuung erforderlich ist. Zusätzlich wird eine geeignete Betreuerin oder ein Betreuer bestimmt; in der Regel jemand, der die Lebensverhältnisse des kranken Menschen gut kennt bzw. in einem besonderen Verhältnis zu ihm steht.

 

Wichtige Aufgaben der Betreuungsstelle sind:

  • Beratung zu allen Angelegenheiten nach dem Betreuungsrecht
  • Information zu Fragen der (Alters-)Vorsorge für den Fall einer krankheitsbedingten Entscheidungsunfähigkeit mittels einer Vollmacht, Betreuungs- und Patientenverfügung
  • Eigenständige Führung von Betreuungen wenn die volljährige Person durch eine oder mehrere natürliche Personen oder durch einen Berufsbetreuer/Betreuungsverein nicht hinreichend betreut werden kann
  • Gewinnung, Einführung, Begleitung und Fortbildung von ehrenamtlichen Betreuern
  • Durchführung von Öffentlichkeits- und Informationsveranstaltungen zum Betreuungsrecht und zu Fragen der Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und Betreuungsverfügung
  • Beratung von Institutionen, die den zu betreuenden Personenkreis unterstützen
  • Unterstützung von Familienangehörigen und ehrenamtlichen Betreuern bei der Führung einer gesetzlichen Betreuung
  • Bürgerliches Gesetzbuch - BGB
    Betreuungsbehördengesetz
    Gesetz über die freiwillige Gerichtsbarkeit

 


Fortbildung für ehrenamtliche Rechtsbetreuer/Innen oder Interessierte

Die Betreuungsstelle des Landratsamtes Haßberge lädt in Zusammenarbeit mit dem Betreuungsverein Haßberge e.V. alle ehrenamtlichen Rechtsbetreuerinnen und Rechtsbetreuer sowie Bevollmächtigte und Interessierte am Dienstag, 25.07.2023, zu einer Fortbildungsveranstaltung ein. Beginn ist um 17 Uhr (Dauer ca. 1,5 Stunden) im Sitzungssaal des Landratsamtes Haßberge in Haßfurt. Die Teilnahme ist kostenlos.

 

"Gesundheitssorge in der rechtlichen Betreuung"

  • Umgang mit dem Willen der Betreuten im Spannungsfeld der medizinischen Versorgungslage
  • Patientenverfügungen.
  • Rechtsstellung des Betreuten
  • Pflichten der Betreuer/Innen nach außen und im Innenverhältnis.

Nach kurzen Einführungsreferaten zu den Themen werden konkrete Fallbeispiele besprochen.

 

Bei Rückfragen können Sie sich auch gerne fernmündlich an Frau Hofmann, Telefon 09521/27-706 oder Frau Pfeufer, Telefon 09521/27-150 wenden.

 

Wer teilnehmen möchte, wird gebeten sich bis spätestens 19.07.2023 per E-Mail unter betreuung@ hassberge.de anzumelden.


Formulare


Zuständigkeitsbereich

Aidhausen, Bundorf, Burgpreppach, Ermershausen, Hofheim i.UFr., Maroldsweisach, Riedbach

Ihre Ansprechpartnerin

Frau Hofmann


Am Herrenhof 1

97437 Haßfurt

Telefon:

09521/27-706

Telefax:

09521/27-423

Zuständigkeitsbereich

Ebern, Kirchlauter, Knetzgau, Königsberg, Pfarrweisach, Rentweinsdorf, Sand, Unterzmerzbach und Zeil a.Main

Ihre Ansprechpartnerin

Frau Pfeufer


Am Herrenhof 1

97437 Haßfurt

Telefon:

09521/27-150

Telefax:

09521/27-423

Zuständigkeitsbereich

Breitbrunn, Ebelsbach, Eltmann, Oberaurach, Rauhenebrach, Stettfeld

Ihre Ansprechpartnerin

Frau Stühler


Am Herrenhof 1

97437 Haßfurt

Telefon:

09521 27-368

Telefax:

09521 27-423

Zuständigkeitsbereich

Haßfurt, Gädheim, Theres und Wonfurt

Ihr Ansprechpartner

Herr Unrath


Am Herrenhof 1

97437 Haßfurt

Telefon:

09521 27-394

Telefax:

09521 27-423

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