Das Abfallrecht
Das Abfallrecht ist die Gesamtheit aller Rechtsnormen, die die Behandlung, den Transport und die Entsorgung von Abfällen sowie den sonstigen Umgang mit Abfällen regeln. Das Abfallrecht ist ein Teilgebiet des Umweltrechts.
Das Abfallrecht ist in Deutschland auf Bundesebene vor allem durch das Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz (KrW-/AbfG) geregelt. Das Gesetz wird durch eine Vielzahl von Rechtsverordnungen ergänzt und ausgefüllt. So konkretisiert beispielsweise die Verpackungsverordnung die im Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz angelegte Produktverantwortung für Hersteller und Vertreiber von Produkten und die Nachweisverordnung die Einzelheiten der Nachweisführung über den Verbleib von Abfällen, die überwachungsbedürftig sind. Neben das Bundesabfallrecht tritt das Abfallrecht der Bundesländer, dass die bundesrechtlichen Bestimmungen ergänzt.
Darüber hinaus ist das Abfallrecht stark von europäischem Recht beeinflusst, das entweder mittelbar das Erscheinungsbild des deutschen Rechts bestimmt (etwa durch die Abfallrichtlinie) oder unmittelbar verbindliches Recht setzt (so etwa durch die Abfallverbringungsverordnung).
Vom Anwendungsbereich des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes - und damit vom Geltungsbereich des deutschen Abfallrechts insgesamt - sind bestimmte Stoffe ausgenommen, deren Behandlung und Verbleib stattdessen durch Spezialvorschriften geregelt ist. Das gilt etwa für Tierkörper, Tierkörperteile und tierische Erzeugnisse (hier gilt das Tierkörperbeseitigungsgesetz), Kernbrennstoffe und radioaktive Stoffe (sie unterliegen dem Atomrecht) oder Abwasser (Abwasser unterliegt dem Bundes- bzw. Landeswasserrecht).