Für welche Schüler übernimmt der Landkreis einen Teil der Kosten?
Es gelten bei der Erstattung die gleichen Voraussetzungen wie bei der Schülerbeförderung bis zur 10. Klasse. Die Schüler müssen ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Landkreis Haßberge haben, d. h. Schüler, die hier tatsächlich wohnen und deren Schulweg (einfache Strecke) mehr als 3 km beträgt. Fahrtkosten zur nächstgelegenen Schule, die mit öffentlichen Verkehrsmitteln* zurückgelegt wurden, werden auf Antrag teilweise zurückerstattet. Pro Familie und Schuljahr muss für eine Erstattung eine Familienbelastung (Eigenbeteiligung) von derzeit 465,- € abgezogen werden, wenn kein Ausnahmegrund vorliegt. Ab dem Schuljahr 2022/2023 steigt diese Eigenbeteiligung auf 490 €.
Wenn die Fahrtkosten die Eigenbeteiligung übersteigen, können Sie nach Ende des Schuljahres einen Erstattungsantrag bis spätestens 31.10. im Landratsamt einreichen. Bitte beachten Sie, dass es sich hierbei um eine gesetzliche Ausschlussfrist handelt. Anträge, die später eingehen, können nicht berücksichtigt werden. Da die Anträge nach zeitlichem Eingang bearbeitet werden, ist es sinnvoll, den Antrag zeitnah zu stellen.
* Für die Berechnung der Fahrtkostenerstattung können nur die Kosten des günstigsten Tarifs an Schultagen berücksichtigt werden.
So gibt es z. B. je nach Verkehrsunternehmen z. B. Schülerwochen- und -monatskarten, Bahncard 25 oder 50, BayernTicket, RegioTickets, Zehner-, Sechser- und Zwölfer-Streifenkarten…
Seit dem 01.08.2020 gibt es im VGN das 365,- € Ticket ein. Dies wird in den meisten Fällen das günstigste Angebot sein. Infos zum 365,- € Ticket erhalten Sie HIER
Durch die Einführung des 365,- € - Tickets im VGN-Bereich ändert sich nichts an den Zuordnungen zur nächstgelegenen Schule. Zur Ermittlung des Beförderungsaufwands sind im allgemeinen öffentlichen Personennahverkehr die Tarife von Schülermonatskarten heranzuziehen, auch wenn ein verbundweit gültiges Jahresticket zum Pauschalpreis eingeführt ist.
Bitte beachten Sie, dass für den Zeitraum 01. Juni 2022 bis einschließlich August 2022 die Möglichkeit besteht, das 9,- € Ticket pro Monat zu erwerben, das bundesweit im Nahverkehr gilt und somit für diesen Zeitraum die günstigste Möglichkeit darstellt. Selbstzahlern, die bereits eine andere Karte gekauft hatten, wird die Preisdifferenz für die drei Monate Juni bis August durch das Verkehrsunternehmen erstattet, bei dem Sie Ihre Karte gekauft hatten. Bitte beachten Sie dazu die weiteren Infos, insbesondere zum Antragsfrist: https://www.vgn.de/9-euro-ticket , da bei der Kostenerstattung max. dieser Betrag von 9,00 € berücksichtigt werden kann.