Staatliche Auszeichnung - Orden und Ehrenzeichen
Alle Bürgerinnen und Bürger dürfen Vorschläge im Landratsamt einreichen. Dabei darf man sich allerdings nicht selbst vorschlagen.
- Pflege und Gesundheit
- Umwelt
- Sport
- Kultur
- Kirche
- Rettung aus Lebensgefahr
- Die zeitliche Dauer eines Verfahrens ist individuell und kann nicht vorausgesagt werden
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Die Anregungen für eine Verleihung von Orden, Ehrungen und sonstigen Auszeichnungen der Bundesrepublik Deutschland und des Freistaats Bayern werden von verschiedenen Behörden vorab geprüft und sind streng vertraulich.
Sobald der Vorschlag vom Landratsamt Haßberge an die Regierung übermittelt wurde, kann keine Auskunft über den aktuellen Stand gegeben werden.
Der Bayerische Ministerpräsident und der Bundespräsident stützen ihre Entscheidungen grundsätzlich auf diese Prüfergebnisse sowie auf die Angaben in den Anträgen.
Grundsätzlich reicht ein formloses Anschreiben mit folgenden Informationen:
- Vorname und Familienname, ggf. der abweichende Geburtsname,
- Wohnanschrift,
- Geburtsdatum,
- Darstellung von Art und Umfang der besonderen Verdienste, chronologische Reihenfolge
- Optional: Referenz-Personen oder Organisationen, die zu den Verdiensten der angeregten Person gegenüber den zuständigen Behörden Stellung nehmen können.
- Wichtig bei einer Anregung: Die vorgeschlagene Person darf nichts von der Anregung erfahren!
- Die reine Erfüllung von Berufspflichten bzw. die tadelsfreie Erfüllung von Dienstpflichten von Angehörigen des öffentlichen Dienstes oder die Übernahme ehrenamtlicher Tätigkeiten allein genügt nicht für eine Verleihung.
- Die ehrenamtliche Tätigkeit muss unter Zurückstellung eigener Interessen längere Zeit mit großem persönlichem Einsatz ausgeübt worden sein.
- Aus Gründen der Vertraulichkeit und um keine falschen Erwartungen zu wecken, soll die vorgeschlagene Person nicht in die Anregung einbezogen werden.
- Es können nur Einzelpersonen vorgeschlagen werden, Ehrungen von Gruppen sind nicht möglich.
- Für die Auszeichnung von Verdiensten mit einem Orden muss eine gewisse zeitliche Nähe gegeben sein, d. h. die erbrachten Verdienste dürfen grundsätzlich nicht länger als fünf Jahre zurückliegen und müssen ca. 10 – 15 Jahre ausgeübt werden.
- Wer seine eigene Auszeichnung anregt, kann nach dem Ordensrecht nicht mit einer Verleihung eines Ordens rechnen.
- Orden werden in der Regel nicht posthum verliehen.
(Ausnahme: Bayerische Rettungsmedaille) - Es gibt keinen Anspruch auf die Verleihung einer staatlichen Auszeichnung.
Formulare per Online-Verfahren:
Frau Fuchs
Am Herrenhof 1
97437 Haßfurt