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Windenergieausbau im Landkreis Haßberge

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

wir alle bekommen die Folgen des Klimawandels von Jahr zu Jahr stärker zu spüren. Darüber hinaus wird die energiepolitische Abhängigkeit Deutschlands von weltpolitischen Einflüssen immer deutlicher. Um dieser Entwicklung entgegenzutreten und den Schutz des Klimas aktiv voranzubringen, wurde die Energiewende in Deutschland politisch beschlossen. Dies kann aber nur gelingen, wenn wir die Ressourcen der Natur sinnvoll nutzen. Einen maßgeblichen Beitrag dazu leistet die Windenergie. Das Thema Windenergie ist im Landkreis Haßberge präsent: einerseits stehen in einigen Gemeinden bereits Windräder, andererseits gibt es planerisch ausgewiesene Gebiete in Theres, Riedbach, Königsberg und Bundorf – dort ist die konkrete Planung von Windenergieanlagen jetzt schon erlaubt. Außerhalb dieser Gebiete ist der Bau von Windrädern nicht möglich, was sich aber zeitnah durch neue gesetzliche Rahmenbedingungen ändern wird. Denn Bund und Länder sind sich einig: Es braucht dringend mehr Windstrom für das Gelingen der Energiewende – auch in Bayern, auch im Landkreis Haßberge.

 

Untenstehende Informationen können Sie auch aus dem folgenden Flyer entnehmen:

Flyer Windenergieausbau im Landkreis Haßberge

WAS bringt´s uns?

Wir sind überzeugt, dass wir jetzt handeln und unsere Potenziale für weitere Windräder verträglich nutzen müssen – im Sinne eines klimafreundlichen, nachhaltigen und resilienten Landkreises. Dabei sehen wir die Windenergie vordergründig als große Chance. Gemeinsam mit lokal verwurzelten Akteuren wollen wir die Wertschöpfung vor Ort halten und die Attraktivität unseres Wirtschaftsstandorts stärken. Unsere Zielsetzung für alle Bewohnerinnen und Bewohner des Landkreises ist eine lebenswerte Energiezukunft. Dabei ist uns die Windenergie auch in Verbindung mit Bürgerbeteiligungen über unsere Genossenschaft (BEG) sehr wichtig. Die zusätzlichen Einnahmen können zudem viele Möglichkeiten für kommunale Projekte schaffen. 

WIE gehen wir vor?

Die Regionalplanung arbeitet derzeit an der Ausweisung neuer Gebiete für die Windenergie und hat alle Kommunen und Landkreise um Mitwirkung gebeten. In einem ersten Schritt wird umfassend auf die Potenziale geschaut, berücksichtigt sind dabei zum Beispiel die Belange von Natur- und Artenschutz, Wald und Siedlungen. In einem weiteren Schritt dürfen alle Kommunen ihre Flächenwünsche benennen. An diesem Punkt stehen wir aktuell. Die Entscheidung, wo genau Windräder gebaut werden, hat niemand allein in der Hand – auch nicht der Landkreis oder die Kommunen. Aber wir haben jetzt die Möglichkeit, unsere Wünsche zu erarbeiten und in das Verfahren der Regionalplanung einzubringen. Besonderes in folgenden Kommunen, mit denen bereits erste Sondierungsgespräche stattgefunden haben bzw. noch stattfinden werden, würde sich, wegen der räumlichen und gebietsspezifischen
Windleistung, die Errichtung von Windkraftanlagen anbieten und eignen: Aidhausen, Hofheim, Burgpreppach, Untermerzbach, Ebern, Ermershausen, Stettfeld, Ebelsbach, Maroldsweisach und Theres. Diesen Weg wollen wir nicht allein beschreiten, sondern gemeinsam mit Ihnen, liebe Bürgerinnen und Bürger. Deswegen beginnen wir die Information und den Dialog mit Ihnen frühzeitig.

 

Als neutrale Experten haben wir die Windkümmerer Unterfrankens um Unterstützung gebeten. Sie helfen Kommunen/Landkreisen beim verträglichen Ausbau der Windenergie. Mehr Informationen zu den Windkümmerern und dem weiteren Informationsprozess finden Sie auf der Rückseite. Lassen Sie uns gemeinsam den Weg in eine lebenswerte Energiezukunft gehen.

 

Ihr Landkreis und Ihre Landkreis-Kommunen

Wichtige Rahmenbedingungen für den Windenergieausbau

Flächenziele und Fristen

Sowohl Bundes- als auch Landesregierung wollen den Ausbau erneuerbarer Energien beschleunigen und haben dafür einen neuen gesetzlichen Rahmen geschaffen – auch für den schnelleren Windenergieausbau. Das neue Windenergie-an-Land-Gesetz der Bundesregierung aus dem Jahr 2022 sieht für die einzelnen Bundesländer verbindliche Flächenziele vor. Für Bayern beträgt das Ziel 1,8 Prozent der Landesfläche, die allein für Windenergieanlagen auszuweisen ist. Ebenfalls im Jahr 2022 hat Bayern seine Abstandsregel – die 10H-Regelung – geändert, um den notwendigen Zubau der Windenergie zu fördern. Die Ausnahmen gelten vor allem in Wäldern, an Autobahnen und in ausgewiesenen Gebieten für die Windenergie. 

Umsetzung der Flächenziele in Form von Windenergie-Gebieten 

Um den Ausbau der Windenergie zu steuern, haben die 18 Regionalen Planungsverbände in Bayern den Auftrag, Gebiete für Windenergie im Regionalplan auszuweisen. In Unterfranken übernehmen diese Rolle die drei Planungsverbände Bayerischer Untermain, Würzburg und Main-Rhön. Dieser Auftrag ist nicht neu, sondern grundlegende Arbeit der Planungsverbände. Neu ist jedoch, dass die Bundesregierung Flächenziele für alle Bundesländer vorgegeben hat, die rechtlich bindend sind. So muss Bayern insgesamt 1,8 Prozent seiner Fläche für die Windenergie reservieren, freiwillig aber auch mehr. Dies erfolgt in zwei Schritten: Zunächst müssen alle 18 Regionen in Bayern bis Ende 2027 jeweils 1,1 Prozent der Fläche für die Windenergienutzung ausweisen. Dazu zählen auch bereits mit Windrädern bebaute Flächen. Bis zum Jahr 2032 müssen es dann mindestens 1,8 Prozent sein – das kann aber von Region zu Region noch unterschiedlich festgelegt werden. Die Region Main-Rhön, in welcher der Landkreis Haßberge liegt, hat das Zwischenziel mit 1,7 Prozent ausgewiesener Fläche für die Windenergie bereits erreicht und steuert auf das 2032-Ziel zu. Aktuell erstellen die Regionen ihre regionalen Windkonzepte mit zusätzlich neuen Flächen – und damit neuen Chancen für die Kommunen.

 

Mehr Informationen finden Sie im aktuellen Landesentwicklungsprogramm Bayern:
www.stmwi.bayern.de/landesentwicklung/instrumente/landesentwicklungsprogramm

Vorschläge machen für die Festlegung der Windenergie-Gebiete 

Die Kommunen sind von den Regionalen Planungsverbänden in Unterfranken aufgefordert worden, sich proaktiv in den Planungsprozess einzubringen. Sie können Hinweise geben und eigene Flächenvorschläge anbieten. Im Landkreis Haßberge koordiniert der Landkreis selbst die Flächenwünsche der Kommunen und wird diese gesammelt an den Planungsverband zur Prüfung weitergeben. Neben den allgemein gültigen Fachkriterien sind den Landkreis-Kommunen bei uns besonders folgende Aspekte bei ihren Flächenvorschlägen wichtig 

  • (überwiegend) kommunaler Flächenbesitz für kommunale Steuerungsmöglichkeiten und damit auch maximal mögliche Wertschöpfung vor Ort
  • Kommunaler Wille, den Ausbau der Windenergie an geeigneten Standorten zu unterstützen
  • Berücksichtigung des Landschaftsbilds

Überblick über die Rollen und den Zeitplan der Regionalplanung

Aktuell befindet sich der für den Landkreis Haßberge zuständige Regionale Planungsverband Main-Rhön zusammen mit der Regierung von Unterfranken in der Findung und Ausweisung neuer Windenergie-Gebiete.

Die erste Entwurfsfassung soll im Jahr 2024 öffentlich ausgelegt werden.

Als wichtige Zugpferde für die Energiewende gelten Wind und Sonne. In den letzten zwei Jahrzehnte  wurde die Windenergie mit dem Ziel der Klimaneutralität stetig ausgebaut. In Deutschland lag der Anteil der erneuerbaren Energien 2020 an der Nettostromerzeugung, d. h. dem Strommix, der tatsächlich aus der Steckdose kommt, erstmals bei knapp über 50 Prozent. Mit einem Anteil von 27 Prozent war die Windenergie zum ersten Mal die wichtigste Energiequelle in der deutschen Stromerzeugung. Doch es braucht noch weitaus mehr Strom aus erneuerbaren Energien, um die Energiewende als Aufgabe der gesamten Gesellschaft zum Erfolg zu führen.

Häufig werden Windräder mit dem sogenannten Infraschall in Verbindung gebracht. Die Frequenz des Infraschalls liegt jedoch unter 20 Hertz und ist somit um ein hundertfaches außerhalb unseres Hörbereichs. Selbst in direkter Nähe zu einer Windenergieanlage ist der Infraschall für den Menschen nicht wahrnehmbar oder schädlich. Durchaus wahrnehmbar hingegen ist der Hörschall, den Windräder durch sich drehende Rotorblätter erzeugen. Aus diesem Grund wird bei der Planung sowie im Genehmigungsverfahren rücksichtsvoll abgewogen, wo neue Anlagen entstehen. So lassen sich die Bedürfnisse nach Schallschutz und nach sauberem Windstrom gut vereinbaren.

 

Mehr Informationen unter: www.energieatlas.bayern.de/thema_wind/windenergie_wissen/emissionen/infraschall_schall 

Jedes neue Bauwerk ist ein Eingriff in die Landschaft und hat Auswirkungen auf seine unmittelbare Umgebung. Ebenso verhält es sich bei Windrädern. Daher nimmt der Schutz von Natur und Umwelt eine zentrale Rolle in der Planung ein. Windreiche Standorte befinden sich in Bayern oft auf den bewaldeten Hügeln – ein Raum, der auch von Tieren wie Fledermäusen und Vögeln bewohnt wird, die zum Teil sensibel auf Windräder reagieren. Mögliche Risiken: Lebensraumverlust und Kollisionen. Um diese Risiken zu minimieren und den Bau von Windrädern naturverträglich zu gestalten, werden direkt zu Beginn auf der Planungsebene möglichst konfliktarme Flächen ausgewählt und vor der
Genehmigung nochmal umfassend geprüft. Am Ende können Windräder nur auf Flächen gebaut werden, wo es die bundeseinheitlichen Bestimmungen zulassen. 

 

Mehr Informationen unter:

www.bmuv.de/themen/naturschutz-artenvielfalt/naturschutz-biologische-vielfalt/naturschutz-und-energie/naturschutz-und-windenergie

Um die notwendigen Flächen für den Ausbau der Windenergie bereitzustellen, rücken zunehmend Waldflächen in den Fokus. Oftmals liegen diese auf Hügeln und haben dadurch bessere Windverhältnisse als im Flachland. Zudem sind Waldflächen meist siedlungsfern und tragen zur Einhaltung des Anwohnerschutzes bei. Für Waldbesitzer stellen Windenergieanlagen außerdem eine wichtige Einnahmequelle dar, mit deren Hilfe Waldschutz und Waldumbau betrieben
werden kann. Die benötigte Fläche für ein Windrad – dauerhaft etwa ein halbes Fußballfeld – wird in der Regel an anderer Stelle wieder aufgeforstet.

 

Mehr Informationen unter:

www.fachagentur-windenergie.de/themen/windenergie-im-wald 

Windkümmerer unterstützen Kommunen, Landkreise und Planungsregionen in ganz Bayern beim notwendigen Windenergieausbau vor Ort. Die Aufgaben der Windkümmerer sind vielfältig: von der Unterstützung bei der Entscheidungsfindung am Anfang des Windenergieprojekts über die fachliche Beratung in allen Projektphasen bis hin zum guten Dialog mit allen Beteiligten, einschließlich Bürgerinformation und Kommunikation. Den kommunalen Entscheidungsträgern wird damit ein neutraler, unabhängiger Ansprechpartner an die Seite gestellt, der Rückhalt gibt und verträgliche Möglichkeiten für die Windenergie aufzeigt.

Die Windkümmerer sind eine Initiative des Bayerischen Wirtschaftsministeriums und arbeiten im Auftrag der Landesagentur für Energie und Klimaschutz (LENK). 

Dem Landkreis und seinen Kommunen ist es ein großes Anliegen, die Bürgerschaft über das Thema Windenergieausbau zu informieren und in den Dialog mit Ihnen zu treten. Dieser Infobrief ist nur der erste Schritt. Denn trotz aller Unklarheiten ist eines gewiss: Die Nutzung der Windenergie im Sinne der Region ist ein langer Prozess. Es werden weitere Dialog- und Informationsangebote folgen, damit Sie auf dem Laufenden bleiben. Bereits diesen Herbst sollen Sie die Möglichkeit haben, sich persönlich auf Bürgerveranstaltungen zu informieren und auszutauschen.

Weitere Informationen folgen. 

Sprechen Sie uns an!

Ihre Bürgermeisterinnen und Bürgermeister stehen Ihnen gemeinsam mit den Gemeinde- und Stadträten für Nachfragen gerne zur Verfügung. 

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