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Herzlich Willkommen im Sachgebiet Wasserrecht!

Dem Wasserrecht unterliegt alles ständig oder zeitweilig in Betten fließende oder stehende oder aus Quellen wild abfließende Wasser (Flüsse, Bäche, Gräben, Seen, Teiche) und das Grundwasser.

 

Die vielfältigen Nutzungen des Wassers erforderten schon frühzeitig hoheitliche Regelungen. Stand ehemals die Verteilung des Gutes Wasser unter den verschiedenen an seiner Nutzung Interessierten (Wasserwirtschaft) im Vordergrund, gewann in den letzten Jahrzehnten der Schutz des Wassers (Ökologie) mehr und mehr an Bedeutung.

Gewässer sind ein Bestandteil des Naturhaushaltes. Nicht nur Fische und andere an das Wasser gebundene Tiere, sondern auch wir Menschen sind auf sauberes Wasser angewiesen.

 

Ohne Wasser können wir nicht leben. Um das Lebensmittel Wasser für uns und nachfolgende Generationen zu erhalten, ist ein flächendeckender Schutz des Wassers erforderlich. Aus diesem Grunde sollte jeder von uns beim Umgang mit Wasser, Gewässern und wassergefährdenden Stoffen so sorgfältig, behutsam und sparsam umgehen wie möglich.

 

Unser Zuständigkeitsbereich erstreckt sich über:

 

  • Anlagen an Gewässern
  • Abwassereinleitungen
  • Brunnen und Erkundungsbohrungen
  • Fischteiche
  • Gewässerausbau und -unterhaltung
  • Hochwassernachrichtendienst
  • Niederschlagswassereinleitungen
  • Versickerungen
  • Überschwemmungsgebiete
  • Wasserschutzgebiete
  • Wasserentnahmen
  • Wassergefährdende Stoffe
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