Fachstelle für Pflege- und Behinderteneinrichtungen - Qualitätsentwicklung und Aufsicht - (FQA, früher Heimaufsicht)
Aufgabe der Fachstelle für Pflege- und Behinderteneinrichtungen -Qualitätsentwicklung und Aufsicht- (FQA) nach dem Bayerischen Pflege- und Wohnqualitätsgesetz (seit 01. August 2008) ist es darauf hinzuwirken, dass die Interessen und Bedürfnisse der alten, behinderten und pflegebedürftigen Menschen erkannt, beachtet und geschützt werden.
Die FQA hat Beratungs- und Informationsaufgaben gegenüber den Bewohnern, den Einrichtungen bzw. deren Trägern und der Öffentlichkeit. Das gilt gleichermaßen für die Gründung einer Einrichtung als auch für deren laufenden Betrieb. Dementsprechend obliegen der FQA Überwachungs- und Kontrollfunktionen.
Die gesamte Zuständigkeit für die Durchführung des Bayerischen Pflege- und Wohnqualitätsgesetzes und darauf beruhender Rechtsverordnungen obliegt seit 1. Januar 2002 den Kreisverwaltungsbehörden (Landratsämter, kreisfreie Städte). Damit werden die Wege zwischen den Einrichtungen und der zuständigen FQA kürzer. Die hilfebedürftigen Mitbürgerinnen und Mitbürger können sich vor Ort rasch und unbürokratisch an kompetente Ansprechpartner wenden und ihre Sorgen vortragen.
Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen der Eingliederungshilfe (Behinderteneinrichtungen) im Landkreis Haßberge
Download: Liste der Einrichtungen
Link
Mit Klick auf das Bild öffnet sich die Internetseite des Pflegestützpunktes des Landkreises Haßberge.
Frau Wolf
Am Herrenhof 1
97437 Haßfurt
Frau Scheuring
Am Herrenhof 1
97437 Haßfurt
Frau Ortner
Am Herrenhof 1
97437 Haßfurt