Fachstelle für Pflege- und Behinderteneinrichtungen - Qualitätsentwicklung und Aufsicht - (FQA, früher Heimaufsicht)
Aufgabe der Fachstelle für Pflege- und Behinderteneinrichtungen -Qualitätsentwicklung und Aufsicht- (FQA) nach dem Bayerischen Pflege- und Wohnqualitätsgesetz (seit 01. August 2008) ist es darauf hinzuwirken, dass die Interessen und Bedürfnisse der alten, behinderten und pflegebedürftigen Menschen erkannt, beachtet und geschützt werden.
Die FQA hat Beratungs- und Informationsaufgaben gegenüber den Bewohnern, den Einrichtungen bzw. deren Trägern und der Öffentlichkeit. Das gilt gleichermaßen für die Gründung einer Einrichtung als auch für deren laufenden Betrieb. Dementsprechend obliegen der FQA Überwachungs- und Kontrollfunktionen.
Die gesamte Zuständigkeit für die Durchführung des Bayerischen Pflege- und Wohnqualitätsgesetzes und darauf beruhender Rechtsverordnungen obliegt seit 1. Januar 2002 den Kreisverwaltungsbehörden (Landratsämter, kreisfreie Städte). Damit werden die Wege zwischen den Einrichtungen und der zuständigen FQA kürzer. Die hilfebedürftigen Mitbürgerinnen und Mitbürger können sich vor Ort rasch und unbürokratisch an kompetente Ansprechpartner wenden und ihre Sorgen vortragen.
Prüfberichte der FQA für stationäre Einrichtungen der Pflege
Die Pflegeprüfberichte werden zukünftig auf der zentralen Internetseite des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege (StMGP) veröffentlicht. Sobald die Prüfberichte einsehbar sind stellen wir Ihnen den Link an dieser Stelle zur Verfügung.
Link
Mit Klick auf das Bild öffnet sich die Internetseite des Pflegestzützpunktes des Landkreises Haßberge.
Herr Schor
Am Herrenhof 1
97437 Haßfurt
Frau Klug
Am Herrenhof 1
97437 Haßfurt
Frau Scheuring
Am Herrenhof 1
97437 Haßfurt