Wahlen

Kommunalwahlen 2026

Worum geht es bei den Kommunalwahlen? Bei den Gemeinde- und Landkreiswahlen in Bayern werden rund 39.500 kommunale Mandatsträger für grundsätzlich sechs Jahre gewählt – in den Gemeinden die ersten Bürgermeisterinnen und Bürgermeister oder die Oberbürgermeisterinnen und Oberbürgermeister sowie die Gemeinderatsmitglieder, in den Landkreisen die Landrätinnen und Landräte sowie die Kreistage.

Weitere Informationen zu den Kommunalwahlen finden Sie auf der Internetseite des Bayerischen Staatsministerums des Innern, für Sport und Integration

Bekanntmachung der eingereichten Wahlvorschläge

Bundestagswahl 2025

Der Bundespräsident hat mit Anordnung vom 27. Dezember 2024 den 20. Deutschen Bundestag aufgelöst und als Termin für die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag den 23. Februar 2025 festgesetzt.

Der Landkreis Haßberge bildet zusammen mit dem Landkreis Rhön-Grabfeld und Landkreis Bad Kissingen den Wahlkreis 247 - Bad Kissingen.

Veröffentlichungen der Kreiswahlleitung finden Sie auf der Internetseite des Landkreises Bad Kissingen

Das macht das Landratsamt

Wahlen ermöglichen es den Bürgerinnen und Bürgern, sich durch Abgabe Ihrer Stimme, direkt an der Politik zu beteiligen. Für die rechtliche und organisatorische Vorbereitung, Abwicklung, Aufbereitung und Prüfung von Europa-, Bundestags-, Landtags-, Bezirks-, Gemeinde- und Landkreiswahlen, Volksbegehren und –entscheide, Bürgerbegehren und –entscheide ist der Fachbereich 11 - Kommunalwesen am Landratsamt Haßberge zuständig.

Wahlsachbearbeiter

Die Wahlsachbearbeiter am Landratsamt sind in Zusammenarbeit mit den kreisangehörigen Gemeinden für die Abwicklung und Feststellung der entsprechenden Ergebnisse für Europa-, Bundestags-, Landtags-, Bezirks-, Landkreiswahlen, Volksbegehren, Volksentscheide sowie von Bürgerbegehren/Bürgerentscheide (auf Landkreisebene) zuständig.

Das Landratsamt ist Sitz des Stimmkreis- bzw. Kreiswahlleiters bei Europa-, Landtags-, Bezirks-,  Landrats- und Kreistagswahlen.
Bei Bürgermeister- und Gemeinderatswahlen prüft das Landratsamt als Rechtsaufsichtsbehörde die Vorbereitung, Durchführung und Ermittlung des Ergebnisses der Wahlen in den kreisangehörigen Gemeinden.
Die entsprechenden Ergebnisse werden hier bzw. auf den Gemeindeseiten  veröffentlicht.

So haben Sie abgestimmt