Wahlen

Kommunalwahlen 2026

 

Worum geht es bei den Kommunalwahlen? Bei den Gemeinde- und Landkreiswahlen in Bayern werden rund 39.500 kommunale Mandatsträger für grundsätzlich sechs Jahre gewählt – in den Gemeinden die ersten Bürgermeisterinnen und Bürgermeister oder die Oberbürgermeisterinnen und Oberbürgermeister sowie die Gemeinderatsmitglieder, in den Landkreisen die Landrätinnen und Landräte sowie die Kreistage.

 

So haben Sie abgestimmt; die Ergebnisse der Kommunalwahl 2026 finden Sie hier:

https://wahlen.hassberge.de

 

Probestimmzettel Kreistagswahl

Es handelt sich nur um einen Probestimmzettel. Es gibt keine "online"-Wahl.
Bei der Wahl erhalten Sie einen Papierstimmzettel und müssen Ihre Stimmen mit einem Stift eintragen.

Jede Wählerin und jeder Wähler hat 60 Stimmen.
Keine Bewerberin und kein Bewerber darf mehr als 3 Stimmen erhalten, auch dann nicht, wenn sie oder er mehrfach aufgeführt sind.

Sie können Ihre Simmen vergeben in dem Sie einen Wahlvorschlag anklicken oder direkt in das Feld vor einer sich bewerbenden Person klicken.

Wenn Sie einer Person mehrere Stimmen geben, klicken Sie mehrfach in das Feld.
Um die Stimmen wieder zu entfernen, die rechte Maustaste verwenden. 

Sie können Personen streichen indem Sie den Namen anklicken und die Streichung durch erneutes anklicken wieder entfernen.

Im Stimmzettel können Sie nach unten und nach rechts scrollen um weitere Wahlvorschläge zu sehen.

Ganz unten sehen Sie, ob Ihr Stimmzettel mit den von Ihnen vergebenen Stimmen gültig oder ungültig ist.

Musterstimmzettel Landrat

Musterstimmzettel Kreistag

 

Amtliche Bekanntmachungen zur Kommunalwahl 2026:

  1. Bekanntmachung über die Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen
    für die Wahl des Kreistags am 08. März 2026
    für die Wahl des Landrats am 08. März 2026

     

  2. Bekanntmachung der eingereichten Wahlvorschläge
    für die Wahl des Kreistags am 08. März 2026
    für die Wahl des Landrats am 08. März 2026

     

  3. Bekanntmachung über die Sitzung des Beschwerdeausschusses

     

  4. Bekanntmachung der Sitzung des Wahlausschusses zur Beschlussfassung über die eingereichten Wahlvorschläge

     

  5. Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge
    für die Wahl des Kreistags am 08. März 2026 Teil 1
    für die Wahl des Kreistags am 08. März 2026 Teil 2
    für die Wahl des Landrats am 08. März 2026

     

  6. Bekanntmachung der Sitzung des Wahlausschusses zur Feststellung des abschließenden Ergebnisses der Wahl des Landrats und der möglichen Stichwahlteilnehmer für die Landratswahl am 22. März 2026, sowie der Form der Verkündung des vorläufigen Wahlergebnisses für die Wahl des Landrats und des Kreistags im Landkreis Haßberge

     

  7. Bekanntmachung der Sitzung des Wahlausschusses zur Feststellung des abschließenden Wahlergebnisses -Sitzung 02.04.26 abgesagt-

     

     8. Bekanntmachung der Sitzung des Wahlausschusses zur Feststellung des abschließenden Wahlergebnisses

 

     9. Bekanntmachung des abschließenden Ergebnisses der Wahl des Landrats

         Bekanntmachung des abschließenden Ergebnisses der Wahl des Kreistags

 

Weitere Informationen zu den Kommunalwahlen finden Sie auf der Internetseite des Bayerischen Staatsministerums des Innern, für Sport und Integration

 

Bundestagswahl 2025

Der Bundespräsident hat mit Anordnung vom 27. Dezember 2024 den 20. Deutschen Bundestag aufgelöst und als Termin für die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag den 23. Februar 2025 festgesetzt.

Der Landkreis Haßberge bildet zusammen mit dem Landkreis Rhön-Grabfeld und Landkreis Bad Kissingen den Wahlkreis 247 - Bad Kissingen.

Veröffentlichungen der Kreiswahlleitung finden Sie auf der Internetseite des Landkreises Bad Kissingen

Das macht das Landratsamt

Wahlen ermöglichen es den Bürgerinnen und Bürgern, sich durch Abgabe Ihrer Stimme, direkt an der Politik zu beteiligen. Für die rechtliche und organisatorische Vorbereitung, Abwicklung, Aufbereitung und Prüfung von Europa-, Bundestags-, Landtags-, Bezirks-, Gemeinde- und Landkreiswahlen, Volksbegehren und –entscheide, Bürgerbegehren und –entscheide ist der Fachbereich 11 - Kommunalwesen am Landratsamt Haßberge zuständig.

Wahlsachbearbeiter

Die Wahlsachbearbeiter am Landratsamt sind in Zusammenarbeit mit den kreisangehörigen Gemeinden für die Abwicklung und Feststellung der entsprechenden Ergebnisse für Europa-, Bundestags-, Landtags-, Bezirks-, Landkreiswahlen, Volksbegehren, Volksentscheide sowie von Bürgerbegehren/Bürgerentscheide (auf Landkreisebene) zuständig.

Das Landratsamt ist Sitz des Stimmkreis- bzw. Kreiswahlleiters bei Europa-, Landtags-, Bezirks-,  Landrats- und Kreistagswahlen.
Bei Bürgermeister- und Gemeinderatswahlen prüft das Landratsamt als Rechtsaufsichtsbehörde die Vorbereitung, Durchführung und Ermittlung des Ergebnisses der Wahlen in den kreisangehörigen Gemeinden.
Die entsprechenden Ergebnisse werden hier bzw. auf den Gemeindeseiten  veröffentlicht.

So haben Sie abgestimmt