Was gibt es bei den vom Landratsamt ausgestellten Fahrscheinen zu beachten?
Die Fahrscheine sind nicht übertragbar. Der Fahrschein ist vom Schüler zu unterschreiben und in den Verkehrsmitteln stets mitzuführen. Die Berechtigung kann vom Fahrer/Kontrolleur durch einen gültigen Lichtbildausweis kontrolliert werden. Die Fahrscheine dürfen nicht laminiert (eingeschweißt) werden, da sie sonst ihre Gültigkeit verlieren.
Fahrscheine mit Wertmarken: Die Wertmarken für Folgemonate sollten stets getrennt von der Fahrkarte aufbewahrt werden, da diese bei Verlust nicht ersetzt werden. Die Marke des jeweiligen Monats ist auf der Karte aufzukleben bzw. einzulegen. Fahrscheine ohne entsprechende Wertmarke sind ungültig (sh. auch verlorener Fahrschein).
Fahrscheine (Wertmarken) des Verkehrsverbunds Großraum Nürnberg (VGN):
Der Landkreis Haßberge stellt für beförderungspflichtige Schüler, die im VGN-Gebiet fahren, in der Regel ein 365,- € Ticket aus. Dieses besteht aus 12 Wertmarken.
Es ist ein gültiger Verbundpass erforderlich. Im Verbundpass muss die Stammstrecke eingetragen sein. Dieser ist ab dem 15. Geburtstag jährlich zu verlängern. Die Verbundpassnummer muss auf der Wertmarke eingetragen werden.
Allgemeine Infos zum Verbundpass:
Flyer über VGN-Tickets für Schüler & Auszubildende
Ratgeber für Verbundpass-Ausbildung
Weitere Informationen zum 365,- € Ticket