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Ausländerrecht - Informationen zu Einreise und Aufenthalt für Ausländer

Seit dem 01.01.2005 gilt in Deutschland das neue Zuwanderungsgesetz, das zuletzt am 28.08.2007 mit dem Gesetz zur Umsetzung aufenthalts- und asylrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union geändert wurde.

 

Das Zuwanderungsgesetz ist ein umfassendes Regelwerk über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern.

 

Vier Aufenthaltstitel

Mit dem Aufenthaltsgesetz in der aktuellen Fassung wird die Zahl der Aufenthaltstitel auf nunmehr vier reduziert. Statt der früheren Aufenthaltsbewilligung, der Aufenthaltsbefugnis, der befristeten und der unbefristeten Aufenthaltserlaubnis und der Aufenthaltsberechtigung sind aktuell nur noch vier Aufenthaltstitel vorgesehen

  • Visum (wird nur von Auslandsvertretungen erteilt)
  • Aufenthaltserlaubnis (befristet)
  • Niederlassungserlaubnis (unbefristet)
  • Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG (unbefristet)

 

Das Aufenthaltsrecht orientiert sich im Gegensatz zum Zeitraum vor 2005 weniger an Aufenthaltstiteln, als vielmehr an den verschiedenen Aufenthaltszwecken (Ausbildung, Erwerbstätigkeit, Familiennachzug, humanitäre Gründe).

 

Erstmals mit dem Aufenthaltsgesetz wurden auch Maßnahmen zur Integration von rechtmäßig auf Dauer im Bundesgebiet lebenden Ausländerinnen und Ausländern in das wirtschaftliche, kulturelle und gesellschaftliche Leben im Bundesgebiet eingeführt.

 

Eingliederungsbemühungen von Ausländerinnen und Ausländern werden durch ein Grundangebot zur Integration (Integrationskurse) unterstützt.

Allgemeine Informationen zu Ausländerrecht und Zuwanderung

Links:  

 

AufenthG

 

Gesetz über Aufenthalt, Erwerbstätigkeit und Integration von Ausländern im Bundesgebiet
  AufenthV Verordnung zur Durchführung des Aufenthaltsgesetzes
  FreizügG/EU    Gesetz über die allgemeine Freizügigkeit von Unionsbürgern
  Zuwanderung   Allgemeine Informationen zur Zuwanderung
  FAQ Häufig gestellte Fragen zur Zuwanderung

Erforderliche Anträge und Formulare

Die verschiedenen Anträge werden auf den einzelnen Informationsseiten jeweils angegeben. Außerdem haben wir eine Übersicht für Sie zusammengestellt.

 

Sie können die Anträge zu Hause ausdrucken, ausfüllen und unterschreiben.

Eine Übermittlung per Internet ist leider nicht möglich, da eine Unterschrift erforderlich ist.

 

Die Anträge sollten in der Regel persönlich bei der Ausländerbehörde abgegeben werden.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Ausländerbehörde.

Wichtige Hinweise

Die Erläuterungen dieser Internetseiten können aufgrund der komplexen Rechtsmaterie nur einen groben Überblick über die Bestimmungen des Ausländerrechts geben. Sie ersetzen daher nicht eine persönliche Beratung durch die Ausländerbehörde.


Aus diesem Grund sind hier eingestellte Anträge für Sie möglicherweise auch nicht zutreffend oder nicht ausreichend. In der Regel sind für Entscheidungen im Einzelfall weitere Unterlagen oder Nachweise erforderlich.

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