Wappen des Landkreises Haßberge

Über von Schwarz und Gold geteiltem, mit einem grünen Rautenkranz belegten Schildfuß gespalten von Rot und Gold; vorne drei gesenkte silberne Spitzen, hinten ein mit einer silbernen Schrägleiste überdeckter rot bewehrter schwarzer Löwe.

Der im wesentlichen aus den früheren Landkreisen Ebern, Hofheim i.Ufr. und Haßfurt, im Rahmen der Gebietsreform 1972, gebildete neue Kreis Haßberge vereinigt in seinem Wappen Sinnbilder, die auf die Gebietsgeschichte hinweisen und die schon in den früheren Landkreiswappen vertreten waren. U.a. symbolisiert das Wappen den kommunalen Zusammenschluss der einzelnen Territorien:

Hochstift Würzburg: Fränkischer Rechen
Hochstift Bamberg: Löwe
Sächsisches Amt Königsberg: Sächsischer Rautenkranz im Schildfuß

Es sind dies für den früheren würzburgischen Anteil der sog. Fränkische Rechen (silberne Spitzen in Rot), für das Bamberger Territorium der Bamberger Löwe aus dem fürstbischöflichen Wappen sowie das sächsische Kennzeichen, die Schwarz-Gelb-Teilung mit aufgelegtem Rautenkranz. Diese im Schildfuß stehenden Wappenzeichen stellen die zum Herzogtum Sachsen-Coburg gehörige Herrschaft Königsberg i. Bay. dar, welche im heutigen Kreisgebiet Haßberge liegt.

Die Wappenfarben und -motive wurden den drei früheren Landkreiswappen von Haßfurt, Ebern und Hofheim entnommen. Allen gemeinsam war der fränkische Rechen. Der Bamberger Löwe war Bestandteil der Landkreiswappen Ebern und Haßfurt. Der sächsische Rautenkranz zierte das Wappenschild von Hofheim.

Fahne: Rot-Gelb-Grün
Datum der Genehmigung des Wappens: 01.08.1974
Entwurfsfertiger des Wappens: Günter Lipp, Ebern

Quelle: Datenbanken der Bezirksheimatpfleger Unterfranken

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Kommunale Wappen und Fahnen; Beantragung der Verwendung

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Die Wappen und Fahnen dürfen von Dritten nur mit Genehmigung der jeweiligen Gemeinde, des jeweiligen Landkreises oder des jeweiligen Bezirks verwendet werden.

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Beantragen Sie die Verwendung des Wappens bei der Verwaltung der Kommune, deren Wappen Sie verwenden möchten. Die Kommune entscheidet über den Antrag und gibt Ihnen die Entscheidung bekannt.

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Klage vor den ordentlichen Gerichten oder den Verwaltungsgerichten (je nachdem, ob die Genehmigung zum Führen kommunaler Wappen und Fahnen zivilrechtlich oder öffentlich-rechtlich erfolgt)

Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)

Stand: 21.01.2025