Der Beauftragte der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderung, Hubert Hüppe, hat eine Überarbeitung des „Wegweisers für Eltern zum gemeinsamen Unterricht“ behinderter und nicht behinderter Kinder veröffentlicht.
„Noch immer werden behinderte Kinder daran gehindert, gemeinsam mit ihren nicht behinderten Freunden zur Schule zu gehen. Hintergrund sind entweder Schulgesetze der Länder, die einen Anspruch auf Gemeinsamen Unterricht nicht vorsehen oder die Schulbehörden und Regelschulen, die Gemeinsamen Unterricht faktisch verhindern“, so Hubert Hüppe.
Fast 80 Prozent der Schülerinnen und Schüler mit Behinderung werden heute noch Förderschulen zugewiesen, in anderen europäischen Ländern sind es weniger als 20 Prozent. In keinem Land Europas gehen zudem mehr Schülerinnen und Schüler - gemessen an allen Schülerinnen und Schülern - auf Förderschulen.
„Der Wegweiser soll Eltern dabei unterstützen, das Recht ihres Kindes auf Gemeinsamen Unterricht durchzusetzen. Er soll sie auch ermutigen nicht aufzugeben, wenn ihnen Hindernisse in den Weg gestellt werden“, verdeutlicht Hubert Hüppe.
Die Broschüre „Wegweiser für Eltern zum Gemeinsamen Unterricht“ bietet allgemeine Informationen zur inklusiven Beschulung und kann unter
www.behindertenbeauftragter.de/gemeinsamerunterricht
heruntergeladen bzw. als Druckexemplar bestellt werden,
Telefon 030/185272723 oder
per E-Mail: presse@behindertenbeauftragter.de
Darüber hinaus sind auf der Internetseite des Beauftragten weitere Hinweise zur Situation in einzelnen Bundesländern eingestellt.