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Landkreis Haßberge führt die Bezahlkarte für Asylbewerber ein

Die Ausgabe an rund 600 Menschen ist im Landratsamt gestartet

Im Landratsamt Haßberge ist am Donnerstag die Ausgabe der Bayerischen Bezahlkarte gestartet. Unser Foto zeigt (von links): Kristina Einacker, stellvertretende Leiterin des Amtes für Soziales und Senioren, die zuständige Arbeitsbereichsleiterin Tamara Klopf und Markus Deißler, Projektleiter Bezahlkarte, bei der Ausgabe der ersten Bezahlkarte.

Auch im Landkreis Haßberge wird jetzt die Bayerische Bezahlkarte für Asylbewerberinnen und Asylbewerber eingeführt. Seit Mitte Juni gibt das Landratsamt die Karte an rund 600 Menschen aus. Im Juli sollen diese dann damit bezahlen können.

 

Die Karte bekommen in der Regel alle Personen, die Anspruch auf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz haben und mindestens 14 Jahre alt sind. Minderjährige werden nur über einen Teil des gesamten Bedarfs verfügen können, der der Familie zusteht.  Bargeld wird künftig nicht mehr ausgezahlt. Das Guthaben, das vom Landratsamt monatlich auf die Karte geladen wird, hängt von verschiedenen Faktoren ab - zum Beispiel vom Alter, der Unterbringungsart oder dem Familienstand. Für einen alleinstehenden Erwachsenen sind das im Ankerzentrum wegen der dort gewährten Sachleistungen (z. B. Verpflegung) nur knapp 134 Euro im Monat. Alleinstehende, die im Landkreis Haßberge in einer Unterkunft der Regierung von Unterfranken oder des Landratsamtes wohnen, erhalten in der Regel ein Guthaben von 460 Euro im Monat, von dem sie ihren laufenden Lebensunterhalt selbst bestreiten müssen.

 

Bezahlt werden kann mit der Karte in allen Geschäften, die Mastercard akzeptieren - ob in Bekleidungsgeschäften, in Supermärkten oder Drogerien. Die Zahlung funktioniert im jeweils zulässigen Aufenthaltsbereich, also grundsätzlich im Landkreis Haßberge. Darf sich eine Person in ganz Bayern aufhalten, so kann auch im gesamten Freistaat mit der Karte bezahlt werden. Gesperrt ist die Karte für Online-Käufe, für Glücksspiel oder den Einsatz bei Geldübermittlungsdienstleistern. Überweisungen sind nur möglich, wenn die Empfänger eigens freigegeben wurden. Die Abhebung von Bargeld ist pro Person und Monat auf 50 Euro beschränkt.

 

„Die Bezahlkarte ist eine gute und sinnvolle Regelung, mit der nicht nur sichergestellt wird, dass die Sozialleistung zweckbestimmt verwendet wird, sondern mit der auch der Aufwand für die monatliche Barauszahlung eingespart wird“, so Landrat Wilhelm Schneider, der sich auch bei den zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Landratsamt für die Vorarbeiten zur Einführung bedankt. Um Missbrauch zu vermeiden, sind die Karteninhaber aufgefordert, einmal im Monat bei der zuständigen Gemeindeverwaltung vorzusprechen. Sie bestätigen dabei ihre Anwesenheit im Landkreis und die fortbestehende Hilfebedürftigkeit.

 

Die Bezahlkarte wird nach und nach flächendeckend in Bayern eingeführt. Gestartet war das Modellprojekt im März in den Landkreisen Fürstenfeldbruck, Günzburg und Traunstein sowie in der Stadt Straubing. Nach der Pilotphase folgte im April eine erste Umsetzungsrunde mit 15 weiteren Kommunen. Noch im zweiten Quartal dieses Jahres soll die Karte in allen 71 Landkreisen und 25 kreisfreien Städten in Bayern eingeführt sein. Ziele der Bezahlkarte sind auch Fluchtanreize zu reduzieren und Geldtransfers ins Ausland sowie an Schleuser und Schlepper zu vermeiden.

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