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Anwendungshinweise

Seit dem Stichtag 31.12.2018 werden die Bodenrichtwerte nur noch in Kartenform (Bodenrichtwertkarten) veröffentlicht.

Die mitveröffentlichten Bodenrichtwertlisten dienen lediglich zur Orientierung und als Unterstützung. Weitere Informationen zu den Bodenrichtwerten und zur Anwendung der Karten finden Sie unter der Rubrik Vorbemerkungen und Erläuterungen.

Die Bodenrichtwerte und –karten werden von den jeweiligen Gutachterausschüssen zwar kostenfrei zur Verfügung gestellt, es sind jedoch die Urheberrechtsbelehrungen auf der vorherigen Seite zu beachten.

 

Urheberrechtsbelehrung

Die Bodenrichtwerte sind lt. Urheberrechtsgesetz (UrhG) und Gesetz über den unlauteren Wettbewerb (UWG) geschützt. Die Erstellung von Auszügen und Kopien aus Bodenrichtwertkarte und -liste sowie die Speicherung, der Vertrieb und die Weitergabe an Dritte sind ausschließlich dem herausgebenden Gutachterausschuss vorbehalten.

 

Auskünfte und Gebühren

Anfragen für schriftliche Bodenrichtwertauskünfte können entweder per Post an das Landratsamt Haßberge oder per E-Mail an gutachterausschuss@hassberge.de eingereicht werden. Schriftliche Auskünfte (auch elektronisch) sind gebührenpflichtig. Nähere Informationen hierzu erhalten Sie von der Geschäftsstelle.

 

 

Die aktuellen Bodenrichtwerte des Landkreises sind zudem im Kartenformat dargestellt abrufbar unter www.bodenrichtwerte.bayern.de.

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