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Förderung aus dem Nachlass Heinrich Stefan Thein (Thein´sche Stiftung)

Aus dem Nachlass des im Jahr 1969 verstorbenen Bildhauers Heinrich Stefan Thein werden Schülerinnen und Schüler gefördert, die eine Schule des Zweiten Bildungswegs bzw. eine weiterführende berufliche Schule besuchen. Die Förderung erfolgt durch die Gewährung eines zinslosen Darlehens. 

 

Hintergrund der Stiftung

Am 12.05.1969 beschloss der Kreistag des früheren Landkreises Haßfurt, die Erbschaft des Bildhauers Heinrich Stefan Thein nach Maßgabe seiner letztwilligen Verfügung vom 25.12.1968 anzunehmen.

Unter Beachtung des Erblasserwillens wird das durch die Erbschaft angefallene Barvermögen seitdem treuhänderisch vom Landkreis Haßberge verwaltet.

 

Dem Stifter war es ein großes Anliegen, dass die Erträge für die Auszeichnung und Förderung der jeweils besten Absolventen der Berufsaufbauschule Haßfurt oder ähnlicher Einrichtungen des 2. Bildungswegs verwendet werden.

Der Kreistag beschloss Förderrichtlinien, die zwischenzeitlich mehrmals angepasst wurden. Aktuell können Schülerinnen und Schüler von beruflichen Oberschulen, Fachakademien, Fachschulen und Kollegen unter bestimmten Voraussetzungen gefördert werden.

 

Die Förderung durch die Gewährung von zinslosen Darlehen wird zum Beginn des Schuljahres 2021/2022 in Kraft treten.

 

Der Antrag auf die Förderung aus dem Nachlass Heinrich Stefan Thein für Schülerinnen und Schüler, die eine Schule des Zweiten Bildungswegs bzw. eine weiterführende berufliche Schule besuchen, muss bis spätestens drei Monate vor Beginn des Schulhalbjahres, in dem das Darlehen gewährt werden soll bei der Kreisfinanzverwaltung des Landratsamtes Haßberge gestellt werden.

 

Die Antragsunterlagen können per E-Mail oder telefonisch angefordert werden. 

Ihre Ansprechpartnerin

Frau Hümmer


Am Herrenhof 1

97437 Haßfurt

Telefon:

09521 27-302

Telefax:

09521 27-309

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