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Verleihbedingungen

Verleihzeit/Rückgabe:


Die Regelverleihzeit beträgt 14 Tage.
Das sind die längsten Verleihzeiten in Bayern. Auf termingerechte Rückgabe sollte unbedingt geachtet werden.
Abweichenden Terminwünschen wird nach Möglichkeit stattgegeben. Kürzere Ausleihzeiten sind wünschenswert, da erfahrungsgemäß häufig zeitgleich Medien benötigt werden. Beim Überschreiten der Verleihzeiten werden nach 4 Wochen die bei den Büchereien üblichen Säumnisgebühren erhoben.

Verlängerung:

Verlängerungen sind nach rechtzeitiger telefonischer Rücksprache oder Anfrage per Mail bzw. Kontaktformular möglich.
Auf keinen Fall darf in der Internetreservierung ohne Rücksprache ein weiterer Termin eingetragen werden!

Bestellung/Reservierung:

Bitte als Reservierungstag unbedingt das Datum des Abholtags eingeben.
Für alle Bestellungen/Reservierungen ist Ihre Schulkundennummer, der Name Ihrer Schule, die verantwortliche Person (Name, Vorname) und eine E-Mail-Adresse (online) notwendig. Langfristige Reservierungen für Medien zu einem bestimmten späteren Termin sind möglich. Bitte wählen Sie vorab den gewünschten Monat aus.

Bei Internet-Reservierung ist zu beachten, dass das Medium nur dann ausgegeben werden kann, wenn der vorhergehende Entleiher das Medium termingerecht zurückgegeben hat! Medien, die noch kurz vor dem gewünschten Zeitraum als verliehen gekennzeichnet sind, können unter Umständen nicht rechtzeitig verfügbar sein.  Wenn Sie ein Medium nicht erhalten haben, reservieren Sie es bitte bei Bedarf erneut für eine Woche später.

Hinweis: Medien, die online vorbestellt bzw. reserviert werden, werden nicht an die Schule geschickt, sondern müssen im KMZ abgeholt werden!

Gebühren:

Der Verleih ist kostenlos für alle Bildungseinrichtungen im Landkreis Haßberge
Aus urheberrechtlichen Gründen dürfen keine Medien des KMZ kopiert werden, auch nicht für private Zwecke. Soweit bei öffentlicher Nutzung von Medien Belange der GEMA berührt werden, der Benutzer die anfallenden Gebühren an diese entrichten.

Haftung:

Der Entleiher haftet grundsätzlich für alle Schäden an Medien und Geräten zum Wiederbeschaffungswert. Amts- und Privathaftversicherungen leisten keinen Schadenersatz für geliehene Gegenstände. Das Kreismedienzentrum hat keine Kopienversicherung, die Schäden abdeckt.

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