Motorsportliche Veranstaltung
Eine motorsportliche Veranstaltung, die nicht ausschließlich auf öffentlichem Verkehrsgrund stattfinden soll, bedarf der Erlaubnis des Landratsamtes.
Die Erlaubnis ist zu versagen, wenn es zur Verhütung von Gefahren für Leben, Gesundheit oder Sachgüter oder zum Schutz vor erheblichen Nachteilen oder erheblichen Belästigungen für die Allgemeinheit oder Nachbarschaft oder vor erheblichen Beeinträchtigungen der Natur oder Landschaft erforderlich erscheint.
Das Gleiche gilt, sofern andere öffentlich-rechtliche Vorschriften entgegenstehen. Zum Schutz dieser Rechtsgüter kann das Landratsamt Anorderungen für den Einzelfall treffen. Für motorsportliche Veranstaltungen, die ausschließlich bzw. teilweise auf öffentlichen Verkehrsgrund stattfinden sollen, bedarf es nur bzw. zusätzlich einer verkehrsrechtlichen Erlaubnis durch die zuständige Straßenverkehrsbehörde.
Voraussetzungen:
Veranstalter im Sinne ist, wer durch Organisation und Leitung oder in sonstiger erheblicher Weise die Voraussetzungen für die Abhaltung und Durchführung schafft.
Fristen:
Keine. Eine frühzeitige Antragstellung ist jedoch anzuraten.
Erforderliche Unterlagen:
Der Antrag muss in jedem Fall Angaben über Art, Ort und Zeit der Veranstaltung sowie über die Zahl der zuzulassenden Teilnehmer enthalten.
Auch ist vom Veranstalter eine Erklärung über die Freistellung der Behörden von allen Ersatzansprüchen und der Nachweis einer abgeschlossenen Haftpflicht- und Unfallversicherung vorzulegen.
Ggf. ist noch ein Lageplan, Streckenplan sowie die motorsportliche Genehmigung der Dachorganisation des Veranstalters erforderlich.
Kosten:
30,00 € bis 1.250,00 €
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