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Unbedenklichkeitsbescheinigung

Personen, die eine sprengstoffrechtliche Erlaubnis nach § 27 SprengG (Wiederladen von Patronenmunition, Schießen mit Vorderladerwaffen, Erwerb von Böllerpulver) beantragen, müssen u. a. die Fachkunde nachweisen.

Die Fachkunde wird an einem staatlichen oder staatlich anerkannten Lehrgang vermittelt. Voraussetzung für die Teilnahme an einem Lehrgang ist die Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung.

 

Die Unbedenklichkeitsbescheinigung wird vom Landratsamt Haßberge ausgestellt.

 

Voraussetzungen für die Erteilung der Unbedenklichkeitsbescheinigung

  • Zuverlässigkeit und persönliche Eignung
  • Vollendung des 21. Lebensjahres

 

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag (ausgefüllt)
  • Ärztliches Attest vorzulegen, in welchem die persönliche Eignung bestätigt wird

 

Rechtliche Grundlage

§ 34 Abs. 2 der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz

 

Gebühr: 50,00 €

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