Unbedenklichkeitsbescheinigung
Personen, die eine sprengstoffrechtliche Erlaubnis nach § 27 SprengG (Wiederladen von Patronenmunition, Schießen mit Vorderladerwaffen, Erwerb von Böllerpulver) beantragen, müssen u. a. die Fachkunde nachweisen.
Die Fachkunde wird an einem staatlichen oder staatlich anerkannten Lehrgang vermittelt. Voraussetzung für die Teilnahme an einem Lehrgang ist die Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung.
Die Unbedenklichkeitsbescheinigung wird vom Landratsamt Haßberge ausgestellt.
Voraussetzungen für die Erteilung der Unbedenklichkeitsbescheinigung
- Zuverlässigkeit und persönliche Eignung
- Vollendung des 21. Lebensjahres
Erforderliche Unterlagen
- Antrag (ausgefüllt)
- Ärztliches Attest vorzulegen, in welchem die persönliche Eignung bestätigt wird
Rechtliche Grundlage
§ 34 Abs. 2 der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz
Gebühr: 50,00 €