Waffenbesitzkarte
Wenn Sie eine Schusswaffe erwerben oder besitzen wollen, benötigen Sie im Regelfall eine Waffenbesitzkarte, die Ihnen vom Landratsamt Haßberge ausgestellt wird.
Beschreibung
Zum Erwerb und Besitz von Schusswaffen benötigen Sie im Regelfall eine Waffenbesitzkarte. Hierfür ist ein Antrag bei der für Sie zuständigen Kreisverwaltungsbehörde zu stellen.
Von der Waffenbesitzkartenpflicht ausgenommen sind z.B. Gas- und Schreckschusswaffen, sowie Luftdruck-, Federdruck- und CO2-Waffen, die ein entsprechendes Prüfzeichen aufweisen. Diese Waffen dürfen ab 18 Jahren erlaubnisfrei erworben, aber nicht geführt werden (siehe Waffenschein).
Die Waffenbesitzkarte berechtigt Sie dann, die tatsächliche Gewalt über die darin eingetragene Waffe auszuüben, sie innerhalb Ihres befriedeten Besitztums zu führen und sie z.B. zum Schießstand oder zur Reparatur zu einem Büchsenmacher zu transportieren. Beim Transport darf die Waffe nicht zugriffsbereit und nicht schussbereit sein.
Waffen und Munition sind getrennt zu transportieren.
Nähere Einzelheiten teilt Ihnen die für Sie zuständige Kreisverwaltungsbehörde mit.
Voraussetzungen
- Zuverlässigkeit
- Persönliche Eignung
- Mindestalter 18 Jahre (bzw. für den Erwerb und Besitz großkalibriger Waffen durch Sportschützen 21 Jahre)
- Sachkunde
- Bedürfnis
Ausnahme:
Bei Erben werden keine Sachkunde- und Bedürfnisnachweise gefordert.
Ihre Zuverlässigkeit wird generell durch die Kreisverwaltungsbehörde überprüft. Nachweise der Sachkunde und des Bedürfnisses sind von Ihnen selbst zu erbringen.
Fristen
In aller Regel benötigen Sie vor dem Erwerb einer Schusswaffe eine waffenrechtliche Erlaubnis durch die zuständige Kreisverwaltungsbehörde.
Inhaber gültiger deutscher Jagdscheine können typische Jagdlangwaffen erwerben, die jedoch innerhalb von zwei Wochen nach dem Erwerb in eine Waffenbesitzkarte eingetragen werden müssen.
Erben haben ebenfalls einen Monat nach Annahme der Erbschaft bzw. Ablauf der für die Ausschlagung vorgeschriebenen Frist Zeit, eine Waffenbesitzkarte zu beantragen. Die Inbesitznahme der Waffen muss aber beim Tode des bisherigen Besitzers der zuständigen Behörde unverzüglich angezeigt werden. Erforderliche Unterlagen
Die einzureichenden Unterlagen sind abhängig vom Bedürfnisgrund und der Art der Waffen, für die eine Waffenbesitzkarte beantragt wird.
Beispiele
Sportschützen
- Sachkundebescheinigung
- Bedürfnisbescheinigung des anerkannten schießsporttreibenden Verbandes mit Angaben über insbesondere die Mitgliedschaft in einem schießsporttreibenden Verein
- regelmäßige Teilnahme an Schießübungen des Vereins
- Erforderlichkeit der Waffe für bestimmte Disziplin nach genehmigter Sportordnung des Verbandes
Jäger
- Gültiger Jagdschein
Erben
- Erbnachweis, ggf. Verzichtserklärung der übrigen Erben
Sammler
- Sachkundenachweis
- Nachweis über die kulturhistorische Bedeutung des beantragten Sammelgebietes
Gefährdung
- Glaubhaftmachung, dass Sie wesentlich mehr als die Allgemeinheit durch Angriffe auf Leib oder Leben gefährdet sind und dass der Erwerb und Besitz einer Schusswaffen geeignet ist, diese Gefährdung zu mindern
- Sachkundenachweis
Gebühren: 25,56 € (Waffenbesitzkarte für Erben ohne Munitionserwerbsberechtigung) bis 230,08 € (WBK für Waffensammler mit Munitionserwerbsberechtigung)
Näheres teilt Ihnen gerne die für Sie zuständige Kreisverwaltungsbehörde mit.
Rechtsgrundlagen
Waffengesetz vom 11.10.2002 (BGBl I S. 3970)
zuletzt geändert durch Artikel 34 des Gesetzes vom 21.06.2005 (BGBl I S. 1818)
Waffenrecht
Formulare per Online-Verfahren:
- Erteilung einer Erlaubnis für eine Schießstätte (hassberge.de)
- Antrag auf Erteilung / Änderung einer Waffenhandels-, Waffenherstellungs- oder Stellvertretungserlaubnis
- Anzeige über den Erwerb von Waffen
- Anzeige Überlassung einer Waffe (Austragung WBK)
- Erteilung einer Gelben Waffenbesitzkarte als Sportschütze/in (Erstantrag)
- Erteilung einer Roten Waffenbesitzkarte für Waffen- oder Munitionssammler bzw. -sachverständige (Erstantrag)
- Erteilung einer grünen Waffenbesitzkarte als einzelne Person (Erstantrag)
- Erteilung einer Erlaubnis zum Führen von Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen mit Zulassungszeichen der PTB (Kleiner Waffenschein)
- Erteilung einer Erlaubnis zum Erwerb von Waffen und Munition bei vorhandener Waffenbesitzkarte (Voreintrag)
- Erteilung einer Waffenbesitzkarte für Schießsportvereine oder für jagdliche Vereinigungen (Erstantrag)
- Erteilung einer Erlaubnis zum Führen von Schusswaffen (Waffenschein)
- Anzeige Unbrauchbarmachung Anzeige Verlust
- Antrag auf Ausnahme vom Mindestalter zum Schießen auf Schießstätten
- Nachweis Blockiersystem für Erbwaffen
- Feuerwaffenpass – Ausstellung
- Feuerwaffenpass – Verlängerung/Änderung
- Erlaubnis zur Mitnahme – Erteilung
- Erlaubnis zur Mitnahme – Verlängerung
- Erlaubnis zum Schießen – Erteilung
- Erlaubnis zur Verbringung – Erteilung
- Erbfall – Grüne Waffenbesitzkarte für Erbwaffen
- Waffenschein – Verlängerung oder Änderung
Formulare per Download:
- Antrag auf Ausstellung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung
- Antrag Feuerwaffenpass
- Antrag auf Erteilung einer Schießerlaubnis
- Antrag Sprengstofferlaubnis
- Antrag auf Erteilung bzw. Ergänzung Waffenbesitzkarte
- Antrag unbrauchbar gemachte Schusswaffen
- Anzeige über den Besitz eines oder mehrerer Magazine oder Magazingehäuse
- Antrag Salutwaffen
- Antrag/Abgabe Pfeilabschussgerät
- Antrag kleiner Waffenschein
- Anzeige über Besitzerwechsel von Schusswaffen