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Grundsicherung für Arbeitssuchende

Grundsicherung für Selbständige (Agentur für Arbeit) aufgrund des Corona-Virus

  • Eine FAQ-Seite der Agentur für Arbeit widmet sich der Fragestellung, ob bzw. unter welchen Voraussetzungen Selbständige die Möglichkeit haben, Grundsicherung zu beantragen. Dies ist insbesondere für Klein- und Kleinstunternehmen interessant. HIER klicken um zum FAQ zu gelangen.

 

Für alle Fragen rund um die Grundsicherung für Arbeitssuchende ist das Jobcenter Ihr Ansprechpartner. Träger des Jobcenters sind der Landkreis Haßberge und die Agentur für Arbeit Schweinfurt.

 

Ein umfangreiches Internetangebot zur Grundsicherung für Arbeitssuchende, unter anderem mit einschlägigen Vollzugshinweisen, finden Sie auf den Seiten der Bundesagentur für Arbeit und des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.

 

Erster Anlaufpunkt im Jobcenter sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Kundenempfangs. Diese kümmern sich um Ihre Anliegen und leiten Sie an die zuständige Stelle weiter oder erledigen einfache Angelegenheiten gleich selbst.

 

Für die erstmalige Beratung über Leistungen zum Lebensunterhalt sind speziell geschulte Kräfte zuständig. Diese erläutern auch das Antragsverfahren, nehmen Anträge entgegen und treffen die Entscheidung.

 

Nach der ersten Bewilligung der Leistungen zum Lebensunterhalt wird jeder Kunde in leistungsrechtlichen Fragen von einer bestimmen Fachkraft betreut. Die Zuordnung erfolgt nach der für die Bedarfsgemeinschaft vergebenen Nummer.

Kosten der Unterkunft und Heizkosten werden, soweit sie angemessen sind, in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen übernommen und an den Kunden ausbezahlt. Die aktuellen Richtwerte für angemessene monatliche Kaltmieten ab 01.07.2020 finden Sie hier.

 

Aufgabe der Persönlichen Ansprechpartner (PAP) ist schließlich die Eingliederung in Arbeit und die in diesem Zusammenhang notwendige Betreuung. Jeder Kunde erhält einen PAP, der den gesamten Integrationsprozess begleitet.

 

Die Ermittlung der für Entscheidungen des Jobcenters benötigten Sachverhalte und der Umgang mit erhobenen Sozialdaten erfordern ein sensibles Vorgehen und die Beachtung zahlreicher gesetzlicher Bestimmungen. Das Faltblatt "Ermittlungen und Datenschutz im Bereich der Grundsicherung" gibt Ihnen einen kurzen Überblick über die Rechtslage. Es nennt auch die Rechte der Betroffenen.

Eine ausführliche Information zur Datenerhebung nach Art. 13 und 14 DSGVO erhalten Sie HIER.

 

Grundlage und Leitlinie für die Eingliederungsarbeit ist das Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm (AMIP) des Jobcenters. Es zeigt u. a. die gesetzten Ziele, die eingeplanten Mittel sowie die vorgesehenen Maßnahmen und Projekte auf. Ob die Ziele erreicht wurden, ergibt sich aus der im Folgejahr zu erstellenden Eingliederungsbilanz. Diese finden Sie HIER

 

Aktuelle Zahlen zum Arbeitsmarkt im Landkreis Haßberge und zur Eingliederungsarbeit des Jobcenters finden Sie in den monatlichen Berichten der Agentur für Arbeit Schweinfurt.
 

Bitte beachten Sie:

  • Vorsprachen bei Ihrem zuständigen Sachbearbeiter für Leistungsfragen sind nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
  • Für die Abgabe von Erstanträgen auf Leistungen zum Lebensunterhalt wird am Donnerstagnachmittag ein Termin benötigt.
  • Für ein Gespräch mit Ihrem persönlichen Ansprechpartner (Arbeitsvermittler) ist in der Regel ebenfalls ein Termin erforderlich.

Ansprechpartner und Zuständigkeiten

Geschäftsführer

Ihr Ansprechpartner

Werner Mahr


Promenade 17

97437 Haßfurt

Telefon:

09521 929-325

Telefax:

09521 929-913351

Teamleiter, Markt und Integration (Arbeitsvermittlung, Betreuung)

Ihr Ansprechpartner

Christian Knetzger


Promenade 17

97437 Haßfurt

Telefon:

09521 929-311

Telefax:

09521 929-913351

Teamleiter, stellv. Geschäftsführer, Leistungsstelle (Leistungen zum Lebensunterhalt)

Ihr Ansprechpartner

Bernhard Firsching


Promenade 17

97437 Haßfurt

Telefon:

09521 929-310

Telefax:

09521 929-913351

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