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Naturschutzwacht

Der Landkreis Haßberge hat im Jahre 1982 eine Naturschutzwacht eingerichtet.

 

Die Naturschutzwacht arbeitet ehrenamtlich für die untere Naturschutzbehörde des Landratsamtes, berät Bürgerinnen und Bürger und führt verschiedenste Kontrolltätigkeiten aus. Somit ist sie ein wichtiges Bindeglied zwischen Bevölkerung und Verwaltung.

 

Die Naturschutzwacht besteht aus 5 ehrenamtlich tätigen Naturschutzwächtern, wobei jedem Naturschutzwächter ein bestimmter Dienstbezirk zugewiesen ist.

 

Die Dienstbezirke sind wie folgt besetzt:

 

Dienstbezirk I

Maroldsweisach, Pfarrweisach, Ebern, Rentweinsdorf, Untermerzbach

Herr Wolfgang Lappe

 

Dienstbezirk II

Aidhausen, Hofheim, Bundorf, Ermershausen, Burgpreppach, Riedbach

Herr Eberhard Hahn

 

Dienstbezirk III

Königsberg, Haßfurt, Theres, Gädheim, Wonfurt

Herr Matthias Kernchen

 

Dienstbezirk IV

Zeil a.M., Kirchlauter, Breitbrunn, Ebelsbach, Stettfeld, Sand a.M.

Herr Hans-Peter Beck

 

Dienstbezirk V

Knetzgau, Eltmann, Oberaurach, Rauhenebrach

Herr Karl Fischbach

 

 

Die Aufgaben der Naturschutzwacht-Mitglieder werden im Einzelnen wie folgt beschrieben:

 

  • Kontrolltätigkeiten innerhalb der im Landkreis Haßberge ausgewiesenen Naturschutzgebiete
  • Kontrollen der Naturdenkmale und Biotopflächen hinsichtlich Schäden und Beeinträchtigungen (bei Bäumen auch im Hinblick auf Schäden, welche die Verkehrssicherheit beeinträchtigen)
  • Kontrolle der Standorte mit Vorkommen besonders geschützter Pflanzen (z. B. Orchideenflächen, Küchenschellenvorkommen etc.)
  • Kontrolltätigkeiten innerhalb der geschützten Landschaftsbestandteile, des Landschaftsschutzgebietes Wässernachtal sowie der Verordnungen über die Naturparke Haßberge und Steigerwald
  • Informationen gegenüber Wanderern und Erholungssuchenden - wo nötig - hinsichtlich des schonenden Umgangs mit der Natur und Unterlassung der Beeinträchtigung von landwirtschaftlichen Flächen (z. B. Betreten und Befahren ungemähter Wiesen, wildes Zelten, unzulässiges Feuer machen etc.)
  • Feststellung von Verstößen gegen die Abfallbeseitigungsvorschriften (wilde Müllablagerungen, Ablagern von Autowracks); eigenverantwortliche Entsorgung von kleineren Abfallablagerungen
  • Kontrolle von Vertragsflächen nach dem Bayer. Vertragsnaturschutzprogramm

 

Den Naturschutzwächtern stehen bei der Ausübung ihrer Tätigkeiten teilweise auch polizeiliche Befugnisse zu. So dürfen Sie bei Verstößen gegen die Naturschutzgesetze Personalien feststellen und unzulässige Handlungen unmittelbar untersagen bis hin zum Platzverweis der Personen, die dabei sind eine verbotene Handlung zu begehen.

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