Naturschutzwacht
Der Landkreis Haßberge hat im Jahre 1982 eine Naturschutzwacht eingerichtet.
Die Naturschutzwacht arbeitet ehrenamtlich für die untere Naturschutzbehörde des Landratsamtes, berät Bürgerinnen und Bürger und führt verschiedenste Kontrolltätigkeiten aus. Somit ist sie ein wichtiges Bindeglied zwischen Bevölkerung und Verwaltung.
Die Naturschutzwacht besteht aus 5 ehrenamtlich tätigen Naturschutzwächtern, wobei jedem Naturschutzwächter ein bestimmter Dienstbezirk zugewiesen ist.
Die Dienstbezirke sind wie folgt besetzt:
Dienstbezirk I
Maroldsweisach, Pfarrweisach, Ebern, Rentweinsdorf, Untermerzbach
Herr Wolfgang Lappe
Dienstbezirk II
Aidhausen, Hofheim, Bundorf, Ermershausen, Burgpreppach, Riedbach
Herr Eberhard Hahn
Dienstbezirk III
Königsberg, Haßfurt, Theres, Gädheim, Wonfurt
Herr Matthias Kernchen
Dienstbezirk IV
Zeil a.M., Kirchlauter, Breitbrunn, Ebelsbach, Stettfeld, Sand a.M.
Herr Hans-Peter Beck
Dienstbezirk V
Knetzgau, Eltmann, Oberaurach, Rauhenebrach
Herr Karl Fischbach
Die Aufgaben der Naturschutzwacht-Mitglieder werden im Einzelnen wie folgt beschrieben:
- Kontrolltätigkeiten innerhalb der im Landkreis Haßberge ausgewiesenen Naturschutzgebiete
- Kontrollen der Naturdenkmale und Biotopflächen hinsichtlich Schäden und Beeinträchtigungen (bei Bäumen auch im Hinblick auf Schäden, welche die Verkehrssicherheit beeinträchtigen)
- Kontrolle der Standorte mit Vorkommen besonders geschützter Pflanzen (z. B. Orchideenflächen, Küchenschellenvorkommen etc.)
- Kontrolltätigkeiten innerhalb der geschützten Landschaftsbestandteile, des Landschaftsschutzgebietes Wässernachtal sowie der Verordnungen über die Naturparke Haßberge und Steigerwald
- Informationen gegenüber Wanderern und Erholungssuchenden - wo nötig - hinsichtlich des schonenden Umgangs mit der Natur und Unterlassung der Beeinträchtigung von landwirtschaftlichen Flächen (z. B. Betreten und Befahren ungemähter Wiesen, wildes Zelten, unzulässiges Feuer machen etc.)
- Feststellung von Verstößen gegen die Abfallbeseitigungsvorschriften (wilde Müllablagerungen, Ablagern von Autowracks); eigenverantwortliche Entsorgung von kleineren Abfallablagerungen
- Kontrolle von Vertragsflächen nach dem Bayer. Vertragsnaturschutzprogramm
Den Naturschutzwächtern stehen bei der Ausübung ihrer Tätigkeiten teilweise auch polizeiliche Befugnisse zu. So dürfen Sie bei Verstößen gegen die Naturschutzgesetze Personalien feststellen und unzulässige Handlungen unmittelbar untersagen bis hin zum Platzverweis der Personen, die dabei sind eine verbotene Handlung zu begehen.