Verkauf eines Fahrzeuges
Folgendes Vorgehen ist beim Verkauf eines Fahrzeuges zu beachten:
1. Schriftliche Mitteilung an Ihre Zulassungsbehörde mit folgendem Inhalt:
- Kennzeichen des Fahrzeuges
- Name und Anschrift des Käufers (Bitte Angaben anhand von Personalausweis oder Pass überprüfen!)
- Empfangsquittung mit der eigenhändigen Unterschrift des Käufers über die Übergabe der Fahrzeug-Unterlagen (siehe Aufstellung unter Punkt 2).
2. Übergabe folgender Unterlagen an den Käufer:
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) bzw. Einzelgenehmigung (Betriebserlaubnis)
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Kennzeichenschilder
- gegebenenfalls Nachweise über Haupt- und Abgasuntersuchung
Bitte beachten Sie:
Beim Verkauf ins Ausland sollten Sie sicherstellen, dass das Fahrzeug vor Übergabe außer Betrieb gesetzt wird. Die Zulassungsbehörde ist in der Regel nicht in der Lage, im Ausland Zwangsmaßnahmen zur Außerbetriebsetzung einzuleiten.
Zahlungsverfahren
Bitte beachten Sie, dass Zulassungsvorgänge bei den Außenstellen in Hofheim und Ebern nur per ec-cash bezahlt werden können. Bringen Sie deshalb bitte Ihre Bankkarte mit!