Fahrzeug außer Betrieb setzen
Diese Unterlagen sind für eine Außerbetriebsetzung erforderlich:
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Kennzeichen: Die Kennzeichen sind vorzulegen. Die Plaketten dürfen vorab NICHT entfernt werden!
Reservierung:
Sie haben die Möglichkeit, Ihr Kennzeichen für die Wiederzulassung für denselben Halter und dasselbe Fahrzeug für zwölf Monate zu reservieren.
Gebühren: 7,80 €, mit Verbleibskennzeichenreservierung 10,40 €, internetbasierte Außerbetriebsetzung 6,30 €, mit Verbleibskennzeichenreservierung 8,90 €.
Hinweis:
Bei Zulassungen ab 01.01.2015 sind auf den Stempelplaketten und auf der Zulassungsbescheinigung Teil I verdeckte Sicherheitscodes angebracht.
Diese ab 01.01.2015 zugelassenen Fahrzeuge können auch online außer Betrieb gesetzt werden.
Ablauf:
Sicherheitscode auf Zulassungsbescheinigung Teil I und von den Stempelplaketten auf dem Nummernschild freirubbeln, ablesen und Daten über das Online Portal der Zulassungsbehörde mitteilen. Bezahlen der Gebühr mittels ePayment-System.
Die Bestätigung/Bekanntgabe der Außerbetriebsetzung erhält der Halter schriftlich von der Zulassungsbehörde.
Weitere Informationen hier: Bundesministerium für Verkehr
Zahlungsverfahren
Bitte beachten Sie, dass Zulassungsvorgänge bei den Außenstellen in Hofheim und Ebern nur per ec-cash bezahlt werden können. Bringen Sie deshalb bitte Ihre Bankkarte mit!