Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
Diese Unterlagen sind für einen Ersatz-Fahrzeugschein erforderlich:
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- Einzelgenehmigung (Betriebserlaubnis) bei zulassungsfreien aber kennzeichenpflichtigen Fahrzeugen
- Nachweis über gültige Hauptuntersuchung
- Verlusterklärung des Fahrzeughalters oder Eigentümers.
- Identitätsnachweis für natürliche Personen:
Personalausweis oder Pass, bei ausländischen Mitbürgern auch Aufenthaltserlaubnis. Nur Originalunterlagen. - Identitätsnachweis für juristische Personen:
Bei Firmen: Handelsregisterauszug und ggf. Gewerbeanmeldung
Bei Vereinen: Vereinsregisterauszug
Gebühren: zwischen 11,70 € und 25 €
Download: Verlusterklärung
Zahlungsverfahren
Bitte beachten Sie, dass Zulassungsvorgänge bei den Außenstellen in Hofheim und Ebern nur per ec-cash bezahlt werden können. Bringen Sie deshalb bitte Ihre Bankkarte mit!