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Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)

Diese Unterlagen sind für einen Ersatz-Fahrzeugschein erforderlich: 

  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
  • Einzelgenehmigung (Betriebserlaubnis) bei zulassungsfreien aber kennzeichenpflichtigen Fahrzeugen
  • Nachweis über gültige Hauptuntersuchung
  • Versicherung an Eides Statt
    • Die Versicherung an Eides Statt ist von demjenigen abzugeben, der die Zulassungsbescheinigung Teil II tatsächlich verloren hat. Ist diese Person nicht gleichzeitig der Fahrzeughalter, muss er am Aufbietungsverfahren beteiligt werden. Die Versicherung an Eides Statt kann in der Zulassungsbehörde oder vor einem Notar abgegeben werden.
      Zur Abgabe der Versicherung an Eides Statt kann keine Vollmacht erteilt werden. Sie ist immer zwingend persönlich abzugeben. 
  • Identitätsnachweis für natürliche Personen:
    Personalausweis oder Pass, bei ausländischen Mitbürgern auch Aufenthaltserlaubnis. Nur Originalunterlagen.
  • Identitätsnachweis für juristische Personen:
    Bei Firmen: Handelsregisterauszug und ggf. Gewerbeanmeldung
    Bei Vereinen: Vereinsregisterauszug
Zahlungsverfahren

Bitte beachten Sie, dass Zulassungsvorgänge bei den Außenstellen in Hofheim und Ebern nur per ec-cash bezahlt werden können. Bringen Sie deshalb bitte Ihre Bankkarte mit!

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