Fahrzeug exportieren (Ausfuhrkennzeichen)
Diese Unterlagen sind für ein Ausfuhrkennzeichen erforderlich:
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- Einzelgenehmigung (Betriebserlaubnis) bei zulassungsfreien aber kennzeichenpflichtigen Fahrzeugen
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Abmeldebestätigung (ist das Fahrzeug länger als sieben Jahre außer Betrieb gesetzt, setzen Sie sich bitte vorher mit Ihrer Zulassungsbehörde in Verbindung)
- Nachweis über gültige Hauptuntersuchung
- Kennzeichen: Das/Die Kennzeichen ist/sind vorzulegen, wenn das Fahrzeug zugelassen ist.
- ausgefüllte Versicherungsbestätigung (Deckungskarte) für ein Ausfuhrkennzeichen
- Identitätsnachweis:
Personalausweis oder Pass - SEPA-Mandat zum Einzug der Kfz-Steuer und Vollmacht
Achtung: Erteilung des SEPA-Lastschriftmandates für die Kraftfahrzeugsteuer nur von einem Konto bei einer Bank im Euro-Zahlungsraum möglich oder alternativ Bareinzahlung beim Finanzamt.
Gebühren: zwischen 34,60 € und 56,70 €
Zahlungsverfahren
Bitte beachten Sie, dass Zulassungsvorgänge bei den Außenstellen in Hofheim und Ebern nur per ec-cash bezahlt werden können. Bringen Sie deshalb bitte Ihre Bankkarte mit!