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Fahrzeug exportieren (Ausfuhrkennzeichen)

Diese Unterlagen sind für ein Ausfuhrkennzeichen erforderlich: 

  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
  • Einzelgenehmigung (Betriebserlaubnis) bei zulassungsfreien aber kennzeichenpflichtigen Fahrzeugen 
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Abmeldebestätigung (ist das Fahrzeug länger als sieben Jahre außer Betrieb gesetzt, setzen Sie sich bitte vorher mit Ihrer Zulassungsbehörde in Verbindung) 
  • Nachweis über gültige Hauptuntersuchung 
  • Kennzeichen: Das/Die Kennzeichen ist/sind vorzulegen, wenn das Fahrzeug zugelassen ist. 
  • ausgefüllte Versicherungsbestätigung (Deckungskarte) für ein Ausfuhrkennzeichen 
  • Identitätsnachweis:
    Personalausweis oder Pass 
  • SEPA-Mandat zum Einzug der Kfz-Steuer und Vollmacht
    Achtung: Erteilung des SEPA-Lastschriftmandates für die Kraftfahrzeugsteuer nur von einem Konto bei einer Bank im Euro-Zahlungsraum möglich oder alternativ Bareinzahlung beim Finanzamt.

 

Gebühren: zwischen 34,60 € und 56,70 €

Zahlungsverfahren

Bitte beachten Sie, dass Zulassungsvorgänge bei den Außenstellen in Hofheim und Ebern nur per ec-cash bezahlt werden können. Bringen Sie deshalb bitte Ihre Bankkarte mit!

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