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Technische Änderung eintragen lassen

Diese Unterlagen sind für die Eintragung einer Technikänderung erforderlich:

  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
  • Einzelgenehmigung (Betriebserlaubnis) bei zulassungsfreien aber kennzeichenpflichtigen Fahrzeugen 
  • Technisches Gutachten von einem anerkannten Sachverständigen, evtl. in Verbindung mit einer notwendigen Einbaubestätigung einer anerkannten Fachwerkstatt

 

Gebühren: zwischen 11,70 € und 25 €

Zahlungsverfahren

Bitte beachten Sie, dass Zulassungsvorgänge bei den Außenstellen in Hofheim und Ebern nur per ec-cash bezahlt werden können. Bringen Sie deshalb bitte Ihre Bankkarte mit!

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