Technische Änderung eintragen lassen
Diese Unterlagen sind für die Eintragung einer Technikänderung erforderlich:
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- Einzelgenehmigung (Betriebserlaubnis) bei zulassungsfreien aber kennzeichenpflichtigen Fahrzeugen
- Technisches Gutachten von einem anerkannten Sachverständigen, evtl. in Verbindung mit einer notwendigen Einbaubestätigung einer anerkannten Fachwerkstatt
Gebühren: zwischen 11,70 € und 25 €
Zahlungsverfahren
Bitte beachten Sie, dass Zulassungsvorgänge bei den Außenstellen in Hofheim und Ebern nur per ec-cash bezahlt werden können. Bringen Sie deshalb bitte Ihre Bankkarte mit!